Hallo,
ich wohne in Frankreich und möchte mir in Deutschland ein gebrauchtes Auto kaufen (wohne nicht weit weg von der Grenze). Es kann sein, daß das Auto keinen TÜV mehr hat. Um es zur Grenze zu fahren, müßte es doch eigentlich auch mit einem Kurzzeitkennzeichen gehen, oder irre ich mich da? Bei einem Ausfuhrkennzeichen müßte ich das Auto irgendwie (ohne Zulassung?!) in D zum TÜV bringen, der dann wiederum in F nicht anerkannt wird, also würde das doch viel mehr kosten. In F kann ich mir ein „WW-Kennzeichen“ besorgen, das ich dann an der Grenze ans Auto hefte, ähnlich einem alten „roten Nummernschild“, damit ich vorübergehend fahren kann. Ist jemand von einer Auto-Versicherung hier, der mir helfen kann?
Danke schon mal,
Fritz
Salut Fritz,
In Frankreich darfst du mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug rumfahren, wenn du die Papiere der französischen Versicherung hast. Diese Versicherung deckt auch die Überführung vom Verkäufer im Ausland bis zur Grenze. Du darfst bis zu 2 Monate in Frankreich rumfahren, wenn du vorher keinen Termin beim „contrôle technique“ kriegst. Allerdings darfst du dann ur in Frankreich rumfahren und nicht wieder über die Grenze, solange du kein französisches Nummernschild besitzt.
Auskunft müßte die Préfecture, welche für deinen Wohnort zuständig ist, erteilen.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
da bin ich nicht konform mit dir. Der erste Satz trifft sicher zu, wenn ich von D von F umsiedele und das Auto mitnehme. Aber ich werde sicher keine franz. Autoversicherung finden, die mein noch mit deutschem Kennzeichen fahrendes Auto versichert. Auch das mit dem „nur in Frankreich rumfahren“ stimmte früher mal, jetzt nicht mehr, weil sich immer was ändert. Darum ja meine Verunsicherung.
LG Fritz
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