Hallo ExpertInnen,
unser Freund aus Tschechien möchte einen Gebrauchtwagen in der BRD kaufen und in sein Land ausführen. Bei unserer Zulassungsstelle erhielt ich die Auskunft, dass dafür ein Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit 5 Tage in der BRD und in der EU) samt entsprechender Versicherung genüge.
Wikipedia hingegen behauptet unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurzzeitkennzeichen#Kur…
dass das Kurzzeitkennzeichen nur in der BRD gelte; für diesen Fall brauche man ein Ausfuhrkennzeichen.
Wer hat nun wohl Recht???
Danke für eure Hilfe sagt schon mal
Theo aus WT