Hallo zusammen,
Eine gute Freundin ist alleinstehend, und hat einen 10 jährigen Sohn. Nun muss sie für ca.6 Wochen in stationäre Behandlung.Für diesen Zeitraum, würden wir den Jungen bei uns aufnehmen und versorgen.
Welche schritte müssen eingeleitet werden,und an welche Behörden müssen wir uns wenden damit alles seinen rechten weg geht?.
Hallo,
ganz verstehe ich deine Frage nicht.
Kurzzeitpflege ist eigentlich ein Wort, dass die vorübergehende Pflege eines alten, kranken oder behinderten Menschens betrifft.
Die kurzzeitige Unterbringung eines Kindes bei Pflegeeltern ist etwas anderes.
Wenn ihr euch einfach um das Kind kümmert, solange die Mutter im Krankenhaus ist, kann das ohne Bürokratie gehen - ihr solltet sicher sein, dass ihr die nötigen Vollmachten der Mutter habt, falls ein Notfall mit dem Kind (Unfall, Krankenhaus) eintritt, sein Krankenkassenkärtchen haben. Eventuell Schule/Lehrer informieren.
Ob es von der Krankenkasse der Mutter da eine Betreuungsentschädigung gibt, weiß ich nicht, da sollte man direkt bei der Krankenkasse nachfragen.
Das Jugendamt, das man einschalten würde, wenn die Mutter keine Bekannten/Verwandten hat, bei der sie ihr Kind unterbringen will, ist nicht notwendigerweise zu informieren. Wenn man es tut, muss man damit rechnen, dass das Kind zu einer anderen, bereits als Pflegeeltern anerkannten, Familie kommt.
Wie gesagt, ich verstehe nicht wirklich, welche Ämter o.ä. ihr informieren wollt oder ob ihr Hilfe benötigt.
Gruß
Elke