Kurzzeitpflege läuft aus, ohne Pflegestufe was dann

Hallo Forum,
vielleicht kann mir jedamd folgende Frage beantworten:
Person hatte Unfall und kann nicht alleine in der Wohnung leben.
nach OP derzeit schwer gehbehindert. Person ist jetzt auf Kurzzeitpflege, aber kann dannach noch nicht nach Hause. ( auert noch ca. 6 Wochen)
Krankenkasse bezahlt ja ohne Pflegestufe ( nach Unfall) nur 1612,00 € per anno.
Hat man hier keine weiteren Möglichkeiten?

Warum bekommt die Person denn keine Pflegestufe?

Gruß
F.

Ab 2017 wurde die Pflegestufe durch den Pflegegrad ersetzt.

Es ist bei der Pflegekasse (gehört zur Krankenkasse) ein Pflegegrad zu beantragen.

Der Sozialdienst der Klinik hätte eine Eileinstufung beantragen können, das wurde anscheinend versäumt, also muss das leider umständlich nachgeholt werden.

Auch daß es sich um eine Unfallfolge handelt, wird sicherlich Ärger mit den zuständigen Stellen verursachen - wer hat zu zahlen?

Kann der Verunfallte überhaupt wieder nach Hause zur Familie mit ambulantem Pflegedienst, oder ist ein Platz im Pflegeheim vonnöten?

Ich hole noch etwas weiter aus: Die Person hatte einen privaten Unfall (Treppensturz -privat verursacht); Nun muss die Person dann nach der OP sofort zur Kurzzeitpflege da sie in Ihrer Wohnung (aufgrund der Unbeweglichkeit) bis zur Genesung nicht wohnen kann.
Nun läuft die Kurzzeitpflege aus (28 Tg) , und Sie soll theoretisch die weiteren 4 - 6 Wochen komplett selbst bezahlen. Gibt es da nicht noch weitere Möglichkeiten?
Sie kann ja wahrscheinlich nicht für 12 Wochen eine Pflegestufe (Pflegegrad) beantragen.

Danke Agopton

Hallo,

für einen Pflegegrad muss der Hilfebedarf voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

Je nach Satzung der betreffenden Krankenkasse kommen evtl. Haushaltshilfe und/oder häusliche Krankenpflege in Betracht:

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/38.html

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/37.html

Gruß
RHW

d.h. was muss die Person machen? ein Fuss fetter Verband, ein Fuss Ischias, kann sich nur im Rollstuhl fortbewegen.
Kann auch nicht in Ihre Wohnung zurück, da nicht rollstuhlgeeignet!
Läßt einem da die Krankenkasse komplettt im Regen stehen…
(so quasi, Sie müssen sich um eine Verlängerung des Auftenthaltes kümmern, diesen selbst bezahlen, und schauen das Sie einen Arzt etc. zum Verbinden finden.
(Hausarzt ist zu weit weg, von dem Kurzzeitpflegeplatz den Sie jetzt hat).
Gibt es für diesen Fall keinerlei weitere Unterstützung von der Krankenkasse?
Haushautshilfe hilft ja nicht, wenn ich keine Behindertengerechte Wohnung / Toilette habe)

Hallo,

wenn der Treppensturz durch das Verschulden eines anderen erfolgte (z.B. Geländer defekt, bei Schnee nicht gestreut etc.), kann man dem Verursacher die Kosten in Rechnung stellen.

Wenn medizinische Hilfe erforderlich ist (z.B. Verbandwechsel durch andere), übernimmt die Krankenkasse neben der häuslichen Krankenpflege ggf. zusätzlich Leistungen wie Anziehen, Essenkochen, Einkaufen usw. Entscheidend ist die Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Die Leistung wird nur in einem privaten Haushalt erbracht . Ggf. kann man seinen Haushalt so umorganisieren, dass er mit Hilfe eines Pflegedienstes die Zeit dort verbringen kann (oder Aufnahme im Haushalt von Angehörigen).

Alternativ kann es zur häuslichen Krankenpflege auch Haushaltshilfe geben, wenn er in einem Haushalt ist und die Satzung der Krankenkasse diese Konstellation abdeckt.

Wenn das alles nicht möglich ist, kann er (z.B. als Rentner) bei Bedürftigkeit ggf. beim Sozialamt Leistungen beantragen. Berufstätige oder Arbeitslose haben bei Bedürftigkeit ggf. Ansprüche beim Jobcenter.

Sonst sind die Kosten privat zu tragen. Ggf. kann er die Krankheitskosten bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Gruß
RHW