HAllo Ich bin frisch von der Uni und muss mich nun zum 1.10 (neues Semester)freiwillig bei der KV versichern(128Eu). Evtl. hab ich bis dann eine Möglichkeit zumindest für bis zu 400Eu zu arbeiten(wird wohl eher unter 300 Eu bleiben). Wie sieht es dann aus mit der KV, zahlt der Arbeitgeber einen Anteil? Läuft das über eine andere Versicherungsform als freiwillig (eigentlich ja sozialversicherungsfrei, aber da ich mich eh versichern muss?)
Ich bekomme keine ALhilfe/geld und auch keine Sozialhilfe, lebe also derzeit von der HAnd in den Mund, bzw von ein paar Ersparnissen. Vorher war ich auch Geringverdiener, aber eben auch Student, da ist das alles ja was anderes.
Schöne Grüsse Susanne
Hallo,
solange es sich um einen sog. 400 >Euro Job handelt, musst Du dich leider freiwillig versichern - der Arbeitgeber zahlt zwar einen
Pauschalbeitrag an die Krankenkasse (Bundesknappschaft), nützt
dir aber leider nichts.
Für dich wäre es schon günstiger, du würdest über 400 Euro
verdienen, dann hättest du auch Anspruch auf Krankengeld,
Mutterschaftsgeld und nach einer bestimmten Zeit auch Arbeitslosen-
geld.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
solange es sich um einen sog. 400 >Euro Job handelt, musst
Du dich leider freiwillig versichern - der Arbeitgeber zahlt
zwar einen
Pauschalbeitrag an die Krankenkasse (Bundesknappschaft), nützt
dir aber leider nichts.
Für dich wäre es schon günstiger, du würdest über 400 Euro
verdienen, dann hättest du auch Anspruch auf Krankengeld,
Mutterschaftsgeld und nach einer bestimmten Zeit auch
Arbeitslosen-
geld.
HAllo Günther, Der von der KV hat mir heut gesagt, ich hätte schon durch die 400 Eu Anrecht auf Mutterschaftsgeld, ansonsten kann ich halt bis zur Untersten Einkommensgrenze von ca765Eu dazuverdienen, ohne dass sich was an der freiwilligen VErsicherung was ändert.
Würde ich ja auch gerne, aber man muwss halt sehen, was man kriegt und ich bin für die meisten entweder überqualifiziert (KAsse im Supermarkt)o. haarscharf daneben qualifiziert (Büro/Verkauf etc.). Was will man machen, ausserdem wurde mir schon gesagt, dass sie eher jemanden „für länger suchten“, dabei hab ich durchaus vor länger zu arbeiten, denn es ist nunmal schwierig den ersehnten Museumsjob zu finden.
Immer diese Vorurteile der AG!!!
Schöne Grüsse Susanne
Hallo Susanne,
derm Mann von deiner KV hat recht - ich hatte vergessen, dass für
den Personenkreis der geringsfügig Beschäftigten u.U. Mutterschaftgeld
über das Bundesversicherungsamt gezahlt wird, also nicht von der
Krankenkasse - sorry.
Gruss
Günter Czauderna