KV-Abschluss: Unstimmigkeiten bzgl. Beitrag

Hallo,
folgender Fall:

Person A möchte sich freiwillig krankenversichern (beruflicher Status hat sich geändert, Student, etc… - ist zunächst nicht von Bedeutung).
A ruft bei der letzten Krankenkasse an, in der der A als Angestellter zuletzt gesetzlich versichert war und fragt nach einen günstigen gesetzlichen KV-Tarif. Ohne weitere Fragen zu stellen macht der Sachbearbeiter B die Aussage: „Es kostet Sie X Euro im Monat“ (aufgrund der bisher vorliegenden Daten im System. Es gibt Email-Verkehr, in der diese Summe X auch genannt wurde.)

A willigt per Email ein -zunächst gibt es noch keinen Antragsformular bzw. keine Unterschrift, etc.
Ca. 2 Monate später füllt A die Antragsformulare aus und lässt diese B zukommen. B meldet sich und sagt, dass die Krankenversicherung nun Y Euro (Y =~ 2mal X !!!) kostet und A den zusätzlichen Betrag zwischen X und Y nachträglich für die beiden Monate zahlen müsse. Dieser Betrag Y ist aber für A zuviel und A hätte niemals diese Versicherung abgeschlossen wenn A die Summe Y im Voraus gewusst hätte. Der nahezu doppelte Beitrag resultiert aus der privaten KV des Ehepartners von A. Danach hatte B aber im den Gesprächen überhaupt nicht gefragt bzw. A nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Beiträge deswegen so hoch sein könnten.

A möchte nun von dem Vertrag umgehend zurücktreten (es wurden auch keine kassenärztliche Leistungen in diesem Zeitraum in Anspruch genommen) und hatte innerhalb 2 Wochen nachdem der Antrag zu B geschickt wurde, diesen auch schriftlich widerrufen.

B besteht auf die Zahlung der kompletten Beitragssumme und sagt, die KV ist seit 2 Monaten zum Betrag Y gültig und müsse nun ordentlich (evtl. mit Frist) gekündigt werden.

Wer hat Recht?
Muß A die Differenz zu Y bezahlen (Den Betrag Y kennt A erst seit 2 Wochen, vorher von X ausgegangen)? (A möchte die Differenz nicht bezahlen, weil A sich von B vera…t bzw. falsch beraten vorkommt!)
Ist der Vertrag rechtsmäßig abgeschlossen bzw. aktuell noch gültig?

…oder ist dies im (Kranken-)Versicherungsbrett besser aufgehoben?

Gruß
boba

Hallo,

Person A möchte sich freiwillig krankenversichern (beruflicher Status hat sich geändert, Student, etc… - ist zunächst nicht
von Bedeutung).

Naja, bei der gesetzlichen KV ist das durchaus von Bedeutung. Da kann bei einem Selbstständigen schon mal bei gleichem Einkommen das Doppelte bei der KV ankommen als bei einem Angestellten.

A ruft bei der letzten Krankenkasse an, in der der A als Angestellter zuletzt gesetzlich versichert war und fragt nach einem günstigen gesetzlichen KV-Tarif.

Was soll das bei einer GKV sein? Die haben alle den gleichen Tarif.

Ohne weitere Fragen zu stellen, macht der Sachbearbeiter B die Aussage: „Es kostet Sie X Euro im Monat“ (aufgrund der bisher vorliegenden Daten im System.)

Bei B hat man dann wahrscheinlich auf Basis der gemachten bzw. vorhandenen Daten den Mindestbeitrag für eine freiwillige Versicherung genannt.

Ca. 2 Monate später füllt A die Antragsformulare aus und lässt diese B zukommen. B meldet sich und sagt, dass die Krankenversicherung nun Y Euro (Y =~ 2mal X !!!) kostet und A den zusätzlichen Betrag zwischen X und Y nachträglich für die beiden Monate zahlen müsse.

Nur den zusätzlichen oder den ganzen Beitrag?

Dieser Betrag Y ist aber für A zuviel und A hätte niemals diese Versicherung abgeschlossen wenn A die Summe Y im Voraus gewusst hätte. Der nahezu doppelte Beitrag resultiert aus der privaten KV des Ehepartners von A.

Ich bin mir fast sicher, dass es nicht an dessen privater KV sondern an dessen Einkommen liegt.

Danach hatte B aber in den Gesprächen überhaupt nicht gefragt bzw. A nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Beiträge deswegen so hoch sein könnten.

Die können wahrscheinlich auch nicht alle Eventualitäten abfragen bzw. das ganze SGB V vorbeten, sondern machen Angaben auf Basis der vorhanden (möglicherweise unvollständigen) Daten. Drauf aufmerksam machen kann sie wohl ohnehin nicht, wenn sie diesen Umstand nicht mal kannte.

A möchte nun von dem Vertrag umgehend zurücktreten (es wurden auch keine kassenärztliche Leistungen in diesem Zeitraum in Anspruch genommen) und hatte innerhalb 2 Wochen nachdem der Antrag zu B geschickt wurde, diesen auch schriftlich widerrufen.

Bin mir nicht sicher, aber Widerrufsrecht ist wohl gar nicht vorgesehen.

B besteht auf der Zahlung der kompletten Beitragssumme und sagt, die KV ist seit 2 Monaten zum Betrag Y gültig und müsse nun ordentlich (evtl. mit Frist) gekündigt werden.

Das könnte mit der Krankenversicherungspflicht zusammenhängen. Ohne andere Versicherung müssen die vielleicht keine Kündigung akzeptieren.

Wer hat Recht?
Muß A die Differenz zu Y bezahlen (Den Betrag Y kennt A erst seit 2 Wochen, vorher von X ausgegangen)? (A möchte die Differenz nicht bezahlen, weil A sich von B vera…t bzw. falsch beraten vorkommt!)

Wo hat man denn vorher noch nachgefragt? Bei einer gesetzlichen KV dürfte ja überall das Gleiche rauskommen. Bleiben noch die privaten. Und die waren vielleicht ebenfalls zu teuer erschienen?

Ist der Vertrag rechtsmäßig abgeschlossen bzw. aktuell noch gültig?

Also wenn man davon ausgeht, dass man einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag abgeschickt und die Bedingungen erfüllt hat, ja. Das was da möglicherweise vorher telefonisch oder per E-Mail erzählt wurde, könnte relativ unbedeutend sein, da man bei einer GKV keinen Beitrag aushandeln kann, sondern nur zu den gesetzlichen Bedingungen versichert bzw. Mitglied wird.
Man sollte sich bei den ganzen Überlegungen dazu auch ein bißchen vom Vertragsrecht des BGB lösen und sich eher an den Regeln des SGB V orientieren. Immerhin sind dort Millionen vollkommen ungefragt zwangsversichert.

…oder ist dies im (Kranken-)Versicherungsbrett besser aufgehoben?

Diese Frage ist ganz klar mit ja zu beantworten.

Grüße

Hallo,

Person A möchte sich freiwillig krankenversichern (beruflicher Status hat sich geändert, Student, etc… - ist zunächst nicht
von Bedeutung).

Naja, bei der gesetzlichen KV ist das durchaus von Bedeutung.
Da kann bei einem Selbstständigen schon mal bei gleichem
Einkommen das Doppelte bei der KV ankommen als bei einem
Angestellten.

A war für ein paar Monate als „Geringverdienender“ (

Der Beitrag dürfte korrekt berechnet sein und bei jeder GKV gleich hoch sein. Von daher macht es keinen Sinn, die Beiträge zurückzufordern, woanders würde es das gleiche kosten. Und für die Vergangenheit besteht Versicherungspflicht im gesetzlichen System.

Eine Alternative wäre eine PKV. Ob das Sinn macht, ist aufgrund der bisherigen Informationen nicht zu beurteilen.

Zu Ihren letzten Ausführungen: Die Höhe der Beiträge wird vom Gesetzgeber, nicht von der Kasse festgelegt. Von daher helfen die Vergleiche mit einem Kaufvertrag nicht weiter.

Gruss

Hallo,

bei diesem Fall geht es nicht darum Geld zurückzufordern. Es geht um eine falsche Beratung und um die Frage ob der „Vertrag“ dann auch gültig ist oder nicht, da erst nach dem Abschluß wesentliche Vertragsbestandteile (=der höhere Beitrag) mitgeteilt wurden!
A muss sich nicht in der GKV versichern. Eine PKV ist auch möglich.

Der GKV-Angestellte B hat A eine GKV für zunächst ca. 140 Euro angeboten. Die andere Alternative wäre eine PKV für ca. 160 Euro.

A hat dann B für diese 140 Euro eine Zusage erteilt. Es erfolgte dabei aber keine Aufklärung über eventuell höhere Beiträge. Wäre dies der Fall gewesen hätte A die PKV-Variante gewählt.

Nun soll A aber >300 Euro bezahlen. Aus Sicht von A ein Fehler von B. A besteht nicht auf die 140 Euro Beiträg, sondern möchte den Vertragsabschluss gerne widerrufen.

gruß
boba

Die Versicherung in der GKV kommt nicht durch einen Vertragsschluss, sondern durch die gesetzlich geregelte Versicherungspflicht zustande. A wäre auch zu dem Beitrag Y versichert, wenn es gar keinen Kontakt zur Kasse gegeben hätte.

Solange bis eine (andere) Versicherungspflicht einen anderen Beitrag ergibt oder durch eine PKV die (allgemeine) Versicherungspflicht erfüllt wird.

Nicht ganz einfach.

Hier wäre jetzt zu prüfen, ob eine PKV Sinn macht. Aber Vorsicht: Man kommt nicht auf Zuruf zurück. Eine spannende Frage wäre, ob hier eine Kündigungsfrist bei der Kasse einzuhalten ist.

Hallo,

die Diskussion ist unnötig.

Fakt ist: Es besteht und bestand Versicherungspflicht!
A wir rückwirkend keine PKV bekommen!
Die Höhe der GKV Beiträge ist gesetzlich geregelt.

Fazit: 1.) A wird zahlen müssen.
2.) A wird die Kündigungsfrist einhalten müssen.
3.) A kann in Zukunft in die PKV wechseln, wobei eine der-
zeitige Ersparnis nicht den Ausschlag geben darf; es
handelt sich um einen Systemwechsel mit weitreichenden
Folgen.

Gruß
tycoon

Da sind wir uns in fast allem einig.

Die Kündigungsfrist habe ich deshalb erwähnt: wenn A nur nach § 5, 1, 13 (allg. Versicherungspflicht) pflichtig ist, entfällt diese Pflicht bei Abschluss einer PKV sofort und es ist keine Kündigungsfrist notwendig.(Tägliche Praxis bei vorher nicht versicherten Selbständigen und Berufslosen nach dem 1.4.2007.)

Hat A allerdings eine freiwillige Mitgliedschaft erklärt, sind die Fristen einzuhalten.

Hat er die freiwillige Mitgliedschaft aufgrund einer falschen Aussage über den Beitrag erklärt, wirds schwierig. Da wäre ein Entgegenkommen der Kasse angezeigt. Wohlgemerkt: nur für die Kündigungsfrist, nicht für den Beitrag in der Vergangenheit.

Gruss

Hallo,

nochmal: Es geht nicht um die gestzlich festgelegten Beiträge oder um die Versicherungspflicht an sich.

Es geht darum, dass der KV-Angestellte B zunächst eine falsche Summe genannt hat und so A getäuscht hat. Hätte B damals die korrekte, gesetzlich fixierte Summe genannt, hätte A von vorneherein die private KV gewählt und wäre nicht auf das (falsche) Angebot von B eingegangen.

Dass nur eine gesetzliche KV rückwirkend möglich ist, bezweifele ich auch, da A bereits andere Informationen/Angebote vorliegen hat. Der Bestand einer Krankenversicherung/Versicherungspflicht - ob nun gesetztlich vorgeschrieben oder nicht - ist hier absolut nicht das Problem.

Darf ein KV-Angestellter/Berater/Zuständiger/wieauchimmer die Versicherten in der oben genannten Weise täuschen und ist er durch das Gesetz vor solchen Fehlern geschützt? Oder kann er dafür auch haftbar gemacht werden? Lohnt sich z.B. ein Gang zum Fach-Anwalt bzw. vor das Gericht?

gruß
boba