Meine Tochter, 17, noch Schülerin, bald Studentin, möchte mit Erspartem und Kredit eine
kleine Wohnung kaufen und vermieten. Wann werden Mieteinkünfte schädlich für den AG-
Zuschuss zur KV ?
Meine Tochter, 17, noch Schülerin, bald Studentin, möchte mit
Erspartem und Kredit eine
kleine Wohnung kaufen und vermieten. Wann werden Mieteinkünfte
schädlich für den AG-
Zuschuss zur KV ?
Guten Abend,
Grundsätzlich sind Studenten nach SGB V mit der Immatrikulation versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung, können sich aber zu Beginn des Studiums für die Dauer des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen - also weiterhin bei Ihnen privat versichert bleiben. Ein Anspruch auf den AG-Zuschuss für die Tochter besteht solange, wie dem Grunde nach auch eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV möglich wäre. Danach dürfte Ihre Tochter nicht mehr als 1/7 der Bezugsgröße = 310€ an Netto-Mieteinnahmen haben, also abzüglich aller Kosten die man dagegen geltend machen kann.
Gruß
JL
Meine Tochter, 17, noch Schülerin, bald Studentin, möchte mit
Erspartem und Kredit eine
kleine Wohnung kaufen und vermieten. Wann werden Mieteinkünfte
schädlich für den AG-
Zuschuss zur KV ?
Ergänzung…: Das war natürlich die Ost-Grenze (310) Für West gilt als 1/7 = 365 €
Gruß JL