KV: Arbeitn. & selbständig. Wie wird gerechnet ?

Hallo zusammen …

Ich habe mal eine reine Interessensfrage …
Und zwar, mal angenommen ein Arbeitnehmer in festem, unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis kommt auf die Idee nebenbei noch eine Firma zu gründen, die er definitiv - schlichtweg schon aus Zeitgründen - nur NEBENBEI einige Stunden am Tag oder in der Woche betreibt, wie wird das dann mit der Krankenversicherung geregelt bzw. wie werden die Sozialabgaben be-/verrechnet?

Ich habe dazu im Netz schon gegoogelt, aber keine Info gefunden.
Kann man da allgemein was zu sagen? Bzw. schreiben? :wink:

Gruß aus Köln
Dirk

mit der Krankenversicherung geregelt bzw. wie werden die
Sozialabgaben be-/verrechnet?

Wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist, ändert sich nichts. Ist er gesetzlich versichert, sollte er seine KK informieren und um Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status bitten. Alles weitere klärt und erklärt die KK.