KV Arbeitnehmer und zugleich Selbständigkeit

Hallo Zusammen,

wer hat hier Erfahrungen:

Eine Frau ist in Vollstzeitbeschäftigung, jetzt aber bis zum 10.08.2005 in Mutterschaft, danach in Elternzeit für drei Jahre.

Sie ist aber auch nebenbei noch selbständig von zu Hause aus.

Wie sieht es hierbei eigentlich mit der Krankenversicherung aus. Wenn sie in Mutterschaft ist und Elternzeit wahrnimmt, ist sie ja gesetzlich weiter versichert.

Muß sie sich für ihre Selbständigkeit noch zusätzlich krankenversichern?? Oder zählt es zu dem Punkt, daß in der Elternzeit bis zu 30 Stunden gearbeitet werden darf, egal ob beim Arbeitgeber, selbständig oder in einer anderen Firma mit Zusage vom Arbeitgeber.

Sie wird eventuell ab September 2005 stundenweise bei ihrem Arbeitgeber arbeiten. Somit würde ein kleiner Sozialversicherungsbeitrag fällig und gezahlt…

Für Infos wäre ich dankbar…

Gruß Sigi

Hallo,
die Selbständigkeit wird von der Krankenkasse anhand der
tatsächlichen Verhältnisse beurteilt, dabei spielt u.a. auch die
wirtschaftliche Bedeutung des Einkommen als Selbständige eine
entscheinde Rolle.
Wir die Kasse auf hauptberufliche Selbständigkeit entscheiden,
ist es aus mit der beitragsfreien weiterversicherung während der
Elternzeit - ansonsten verbleibt es dabei.
Hier gilt folgender Rat:
Zur Krankenkasse gehen und dort eine entsprechende Beurteilung
vornehmen lassen.
Gruss
Günter Czauderna