KV-, AV- und PV-Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:
man ist Student und hat einen Werkstudentenjob, wo man zwischen 800-900 Euro monatlich verdient (20 St. wöchentlich). Dazu hat man noch einen zweiten Job, der auf selbständiger Basis bzw. mit Gewerbeschein ausgeübt wird. Bei der zweiten Beschäftigung verdient man zwischen 336 - 420 Euro (8 bis 10 Stunden die Woche). Man gibt bei der Hauptbeschäftigung (Werkstudentenjob) bekannt, dass man auch einen anderen Nebenjob hat, bei dem man mehr als 400 Euro verdient (denn theoretisch hat man da keine Stundenbegrenzung und könnte mehr als 400 Euro machen, obwohl das momentan weniger ist). Jetzt wurden von dem Lohn beim Werkstudentenjob (ca. 900 Euro) über 100 Euro für KV, PV und AV abgezogen, dazu noch RV (was aber auch vorher eh der Fall war).

  1. Muss man bei zweifacher Beschäftigung immer KV-, AV- und PV-Beiträge zahlen?
    Ist es egal, wie viel man beim zweiten Job verdient, die KV-, AV- und PV-Beiträge werden auf Basis des ersten Lohnes errechnet und auch davon abgezogen?

  2. Muss man dann bei der zweiten Beschäftigung (im Vertrag steht „als freier Mitarbeiter“ angestellt) auch welche Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge) zahlen bzw. diese Beschäftigung auch woanders melden? Wie wird entschieden, ob das eine selbständige, freiberufliche oder eine Gewerbetätigkeit beim zweiten Job vorliegt (es geht dabei um Übersetzungen und geht später in Richtung Online-Marketing, also nehme ich an, dass es sich hier um keine freiberufliche Tätigkeit handelt). Man wollte da mit Gewerbeschein arbeiten, jedoch werden ja in den beiden Fällen Rechnungen geschrieben, wie unterscheidet sich das voneinander?

Vielen Dank im Voraus!