KV bei Abfindung - Alternativen

Malzeit!

Ich spiele mit dem Gedanken das Angebot meiner Firma anzunehmen und mit einer Abfindung aus dem Betrieb auszusteigen.
Nun möchte ich mich um das „was-wäre-wenn“ informieren.
Zum Hintergrund: ich bin zur Zeit in Elternzeit (seit 1,5 Jahren), mein Mann arbeitet im selben Betrieb, wir sind bei der selben Krankenkasse (unser Sohn bei ihm)

Dass ich mich selbst krankenversichern muss, steht fest.
Aber wie lange und wo hab ich noch nicht so herausbekommen.
An einem Info Stand meiner KK sagte man mir: höchstens 9 Monate, dann sind sie familienversichert
Dann rief ich zur Sicherheit noch mal direkt an: bis zu 5 Jahre (und vielleicht noch länger)
Die Dame hat sich alle Daten geben lassen und mir errechnet, dass ich 175€ monatlich für wenigstens 5 Jahre zahle - außer in der Zeit in der das Arbeitsamt zahlt und das wären nur 12 Monate (?)
(für diese Frage muss ich mich wohl ins andere board begeben)

Wenn diese 5 oder auch nur 4 Jahre nun stimmen, ist das eine Menge Geld.

Gibt es Alternativen?
Kann ich mich allein an eine andere KK wenden und wenn ich familienversichert bin, muss mich die alte KK nehmen?
Oder kann es dann Probleme geben?
Ist nicht vielleicht sogar eine Private Versicherung sinnvoll (wie viel teurer kann das denn noch sein?)

Die Frage bleibt nämlich, ob sich die Abfindung überhaupt noch lohnt…

Vielen Dank
Miriam

Hallo,
es gibt da eine Berechnungsformel, mit der die Höhe und due
Dauer der Beitragspflicht für Abfindungen errechnet werden.
Bestandteil der Formel sind Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit,
Höhe der Abfindung und letztes regelmässiges mtl. Bruttogehalt.
Um sich die freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgezu sparen,
gibt es nur den Ausweg der Vorrangversicherung, das kann entweder
der Bezug von Arbeitslosengeld sein oder eine Krankenversicherungspflichtige Tätigkeit mit mindestern 401,00 €
pro Monat (Gleitzonenregelung).
Anfügen möchte ich noch, dass die Steuerfreiheit bei Abfindungen
geändert wurde - normalerweise folgt dem auch die Behandlung in
der Sozialversicherung - muesste ich aber erst eruieren.
Gruss
Czauderna

Hallo,
es gibt da eine Berechnungsformel, mit der die Höhe und due
Dauer der Beitragspflicht für Abfindungen errechnet werden.
Bestandteil der Formel sind Alter, Dauer der
Betriebszugehörigkeit,
Höhe der Abfindung und letztes regelmässiges mtl.
Bruttogehalt.

Meine KK hat mit das ja ausgerechnet. Ich müsste 175€ monatlich für angeblich 5 Jahre bezahlen.
Aber der Zeitraum stört mich dabei noch. Bei einer anderen KK wurde einer Kollegin gesagt, sie müßte nur 9 Monate selbst zahlen, dann wäre sie familienversichert
Ist das bei den Krankenkassen unterschiedlich??

Um sich die freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgezu
sparen,
gibt es nur den Ausweg der Vorrangversicherung

Diese Farge habe ich in einem anderen board gestellt, da ich nicht weiß, wie ich in Elternzeit vom Arbeitsamt behandelt werde.

Anfügen möchte ich noch, dass die Steuerfreiheit bei
Abfindungen
geändert wurde - normalerweise folgt dem auch die Behandlung
in
der Sozialversicherung

Ja, die Steuer berücksichtigen wir auch. Haben noch einen Termin beim Steuerberater

Gibt es denn eine gesetzliche Grundlage für die Dauer, die mir meine Abfindung angerechnet wird?

Liebe Grüße
Miriam

Hallo,
ich will das mal an einem Beispiel verdeutlich, wie es bei uns
gehandhabt wird.
Ich geh davon aus, dass die Zugehörigkeit und das Alter bei
Dir noch keine Rolle spielt, von daher unterstelle ich mal,
die gesamte Abfindung der Beitragspflicht unterliegt.
Also - Ende der Beschäftigung : 30.06.2006
Höhe der Abfindung 15000,00 €
HÖhe des letzten Bruttogehaltes : 3000,00€
Formel 15000:3000= 5
Das heisst, ab dem 01.07. unterliegen monatlich 3000,00€ der
Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung, und das
bis zum 30.11.2006 (5 Monate). Wenn nun diese fünf Monate
mit einer Vorrangversicherung belegt sind, bleibt die Abfindung
beitragsfrei.
Du kannst dir nun selbst ausrechnen wie lange das bei Dir wäre,
wenn du diese fiktiven Zahlen mit den ralen ersetzt.
Gruss
Czauderna