KV bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsanspruch

Hallo,
ich benötige Euren/Ihren Rat:

Mein Mann war bis Anfang diesen Jahres wegen Selbstständigkeit privat krankenversichert. Seit März ist er wegen einer Festanstellung gesetzlich pflichtversichert (AOK). Nun wurde er zum 31.08.2011 gekündigt. Ab dem 01.09.2011 hat er eine geringfügige Beschäftigung auf 400,00 Eur-Basis.

Ein Leistungsanspruch bei der Bundesanstalt für Arbeit besteht wegen der Kürze des Anstellungsverhältnisses nicht und somit wäre er auch nicht krankenversichert.
Müssen wir nun wieder eine private Versicherung abschließen, was wir uns zur Zeit eigentlich nicht leisten können!?
Was für Alternativen haben wir, wenn es denn überhaupt Alternativen gibt?
Ich bedanke mich im voraus für Eure/Ihre Hilfe
Kelia

Ja, als Einzelkämpfer müßte er sich privat versichern, weil die Vorversicherungszeit von 12 Mo für eine Weiterversicherung in der Kasse fehlt.

Aber was ist mit Ihnen ? Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist er beitragsfrei mitversichert.

Gruss

Barmer

Hallo Kelia,

bist Du gesetzlich krankenversichert und seit Ihr verheiratet, dann kann er kostenlos bei Dir mit versichert werden.

Von was lebt Ihr denn dann? Wenn er Hartz IV bekommt zahlt das Amt die Beiträge für Ihn.

Ansonsten stellt einen Antrag nach §5 Abs 1 Nr. 13 SGB V bei der AOK. Dann zahlt ihr ca 170 Euro Beitrag im Monat. (Mindestbeitrag, ist einkommensabhängig höhst Einkommen von ca. 850 EUro)

Alles Gute.

Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse erlischt nicht mit Arbeitslosigkeit. Zur Sicherheit mit der AOK sprechen.

Hallo und herzlichen Dank für die schnelle Antwort!!

Ich bin gesetzlich versichert, habe aber auf der Internetseite meiner Versicherung gelesen, daß eine Familienversicherung nur greift, wenn das Familienmitglied keine eigene Versicherung hat… oder sollte ich da etwas total mißverstanden haben?
Das wäre natürlich die beste Lösung!
Ich werde mich nochmal dahinter klemmen und denen Dampf machen!!
Vielen Dank und schöne Grüße
Kelia

Auch Dir ein Dank!!

Werde meiner Krankenkasse auf den Geist gehen!!

Liebe Grüße
Kelia

Ebenfalls besten Dank!!

Ein Gespräch mit der AOK steht schon an.

Viele Grüße
Kelia

er MUSS (!!!) kv-versichert sein! Das ist Gesetz seit 1.1.2009! Keine GKV und keine PKV kann sich dagegen wehren.
Da er in der GKV (also einer gesetzlichen Kasse) ist muss die ihn auch weiter versichern (die gleiche, in der er zuletzt versichert war). Selbst wenn er keinen Cent dafür bezahlt. Das passt der Kasse natürlich nicht. Doch kann sie dagegen nichts machen. Sie kann nur eines: wenn er wieder verdient, dann wird sie alle rückständigen Beiträge nachverlangen!
Also keine Angst, er ist weiter versichert.
P.S. er sollte Hartz IV beantragen! (In D braucht niemand Angst haben zu verhungern). Ich weip natürlich nicht, was Du verdienst. Oder wie hoch das Familieneinkommen ist. Es könnte sein, dass die Kasse trotzdem Beitrag verlangt und auch durchsetzen kann (weil du gut verdienst)
Hupftiegel

Hallo,

tatsächlich gibt es aus meiner Sicht hier keine Alternativen. Der Gesetzgeber hat eine Rückkehr von der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) so gut wie ausgeschlossen oder zumindest sehr erschwert. Zwar entsteht durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wieder eine Mitgliedschaft in der GKV, jedoch endet die Mitgliedschaft wieder, sobald die Beschäftigung endet. Eine Weiterversicherung in der GKV ist nur möglich, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind. Das ist bei deinem Mann hier nicht der Fall. Nach meinen Informationen muss er dafür mindestens ein Jahr durchgängig Mitglied der GKV gewesen sein. Die geringfügige Beschäftigung spielt, wie der Name schon sein, hier keine Rolle bei der Beurteilung, da sie keine versicherungsrechtlichen Auswirkungen hat. Da sich dein Mann in den Jahren der PKV der Solidargemeinschaft der GKV entzogen hat, soll sie nun auch nicht für ihn geradestehen. Das System der GKV lebt davon, dass der junge Gesunde erst mal draufzahlt, aber dann im Alter von der Versichertengemeinschaft „aufgefangen“ wird. Es wäre auch unfair den anderen Mitgliedern gegenüber, wenn dann jemand aufgenommen wird, der sich in den „guten“ Jahren der Gemeinschaft entzogen hat und später dann von der Solidargemeinschaft profitieren möchte.

Ich habe schon viele Gespräche mit GKV-Versicherten geführt, die ihre Mitgliedschaften zugunsten einer „preiswerten“ Privatversicherung gekündigt haben, weil sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Leider sind die meisten nicht davon abzubringen. Auch wenn ich die Situation, die Du schilderst, als mögliches Szenario zu bedenken gebe, lockt immer der vermeindlich günstige Einstiegstarif in die PKV. Das sich das im Alter ändern wird, will niemand wirklich hören. Es ist anzunehmen, dass Dein Mann auch mal gesetzlich versichert war und irgendwann ein solches Beratungsgespräch ausgeschlagen hat oder die negativen Seiten nicht hören wollte. So hat auch er der GKV bewusst den Rücken gekehrt.

Nun kann ich nur empfehlen, mit der damaligen PKV Kontakt aufzunehmen und darum zu bitten, den damals bestandenen Vertrag mit den vorhandenen Altersrückstellung wiederaufleben zu lassen. Die Chancen sind gering, weil es sich nun mal nicht um eine gesetzliche Krankenkasse sondern um eine gewinnorientiertes Versicherungsunternehmen handelt, aber der Versuch ist es wert. Ansonsten wird eine neue Privatversicherung sicher nicht preiswert sein.

Viel Erfolg.

Gruß
Karsten

Hallo Kelia,

wenn Sie gesetzlich versichert sind beantragen Sie bei Ihrer Kassen, die Familienversicherung für Ihren Mann.
Diese prüft ob es möglich ist.
mfg

Hallo,
bei den gesetzlichen Krankenkassen (also auch der AOK) besteht im Regelfall, sich freiwillig weiter als Stellenloser kranken zu versichern.Dafür sollte man sich möglichst noch vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses dort melden und die Weiterversicherung und die Höhe des Beitrags abzuklären.

VG
ayro

Hallo Kelia,
dass Ihr Mann mit dem 400 Euro–Job nicht Krankenversichert ist wissen wir beide.

  1. Ich nehme an Sie selbst sind in der Gesetzlichen Kranknversicherung (GKV) versichert, dann könnten Sie Ihren Mann beitragsfrei auf Antrag mitversichern lassen.
    2.Sollten Sie und Ihr Mann aufgrund der bei Ihnen bestehenden Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Hartz4 haben (mal durchrechnen) würden die Beiträge für die Krankenversicherung von der Arge/jobcenter übernommen, auch dann wenn durch die Bezahlung eines Krankenversicherungsbeitrages dann erst Anspruch auf Hartz 4 eintreten würde.
  2. Er könnte sich bei der GKV zum Mindestbeitrag freiwillig versichern lassen, wobei darauf zu achten ist, da der Mindestbeitrag bei den verschiedenen Gesetzlichen Krankenkasse nicht überall gleich hoch ist. Es würde sich lohnen, verschiedene Krankenkassen (z.B. AOK, Techniker Kasse , barmer Ersatzkasse und auch verschiedene Betriebskrankenkasse z.b. Mobil-Oil usw anzurufen und sich den Mindestbeitrag sagen lassen. Geben Sie nicht so schnell klein bei, denn die Mindesbeiträge der GKV unterscheiden sich sehr stark.
  3. Leider ist mir das Alter Ihres Mannes nicht bekannt, denn es gibt durchaus Private Krankenversicherungen, die günstige Tarife anbieten. Da ist natürloch nicht`s mehr von "Chefarztbehandlung, 2-Bett Zimmer im Krankenhaus usw.) sondern eben nur die entsprechende Grundversorgung, auch als Hausarzttarife bekannt. Mit einer entsprechenden vernünftigen Selbstbeteiligung pro Jahr. Dabei brauchen Sie einen erfahrenen Versicherungs-Makler, der durchaus ein alter „Haudegen“ sein darf. Bitte keinen „Jungen, dynamaischen und erfolglosen“ nehmen, die erkennt man beim Gespräch, denn das besteht dann nur aus angelernten Verkaufsgesprächen.Sie werden Ihn erkennen !!!.

Sollten Sie noch eine Frage(n) haben erbitte ich nochmals eine Mail.

Hoffe, gedient zu haben!

Mit freundlichen Grüssen

Leo

Ihr Mann kann bei der AOK BLEIBEN.

Ja, aber er hat doch keine !

Einfach bei Ihrer Kasse anmelden (Fragebogen über die Einkommensverhältnisse) und alles ist gut.

Entscheidend ist, dass er kein Einkommen über 400 EUR Minijob bzw. 365 EUR andere Einkünfte hat.

Gruss

Barmer

hallo,
wo bist du denn versichert, wenn ihr eheleute seit kannst du ihn bei dir mitversichern (gesetztlich kostenfrei) oder er bleibt in der gesetzlichen als selbstzahler versichert ca. 150€

Wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, könnte er sich bei Ihnen beitragsfrei familienversichern, wenn er sonst keine weiteren Einnahmen hat. Ansonsten würde sich eine freiwillige Versicherung zum Mindestbeitrag anbieten. Der Beitrag beträgt 145,54 € bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 851,67 €. Sofern er die Vorversicherungszeit für eine freiwillige Krankenversicherung nicht erfüllt (durchgehend in den letzten 12 Monaten gesetzlich versichert oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate) dann kann ein Antrag auf Pflichtversicherung gestellt werden. Die Beiträge werden genauso berechnet.

Viele Grüße

Hallo Kelia,
Es ist tatsächlich so, das Ihr Mann zurück in die private Krankenversicherung muss. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn Sie selbst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, dann könnte ihr Mann in die Familienversicherung. Aber ich gehe davon aus das Sie mit Ihrem Mann privat versichert waren. Somit gibt es leider keine andere Möglichkeit.
Mit freundlichem Gruß
Yvonne

Hallo Keliasdance,

einzigste Alternative:

wo bist du denn versichert ? (auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse ?)
dann ist es eventuell möglich, dass sich dein Mann bei dir in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert.

Ansonsten bleibt ,mit den geschilderten Angaben, nur die Rückkehr in die private Krankenversicherung.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

sollten Sie selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein kann er sich mit Ihnen versichern.

Ansonsten wäre zu prüfen, ob Sie anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Hier wäre Ihr Mann ebenfalls versichert.

Ansonsten müssten sie sich selbst versichern. In der Regel den mindestbeitrag in der gesetzlichen Versicherung, wenn sie dort zuletzt versichert waren.

Viele Grüße
Lukas

Ich würde bei der ARGE auf die Versicherung bestehen, dies notfalls mithilfe des Sozialgerichts durchsetzen. Grund: prinzipiell ist man leistungsberechtigt und demnach muss die ARGE (oder von mir aus das Arbeitsamt) für die Versicherung ihrer Kunden sorgen.