Moin,
stellen wir uns mal folgenden Fall vor: Herr X wurde arbeitslos, aber hat bereits nach 2 Wochen eine neue Stelle angetreten, bevor überhaupt der Leistungsbescheid von der Bundesagentur kommt. Als er diesen erhält stellt er fest, dass für 10 Tage sein Leistungsanspruch geruht hat und er daher in der Zeit nicht krankenversichert war. Seine KV teilt mit, dass er dann über die Familienmitversicherung seiner Frau versichert war und sich dort melden muss (beide GKV, aber verschiedene Kassen). Mitteilung dort, dass dies kein Problem ist wenn er in der Zeit kein Geld erhielt UND KEINE LEISTUNG bezogen hat.
theoretische Frage: wie wäre denn der Versicherungsschutz von Herrn X geregelt wenn er in der fraglichen Zeit z.B. ärztliche Leistungen bezogen hätte?
Vielen Dank für eure Hinweise,
H.