KV bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

Liebe Experten,

mich interessiert folgendes Szenario:

Jemand ist während des Studiums privat versichert gewesen (von der Versicherungspflicht studentisch befreit).
Nach dem Studium hat er eine sozialversicherungspflichtig Stelle angetreten, ist in die Gesetzliche KV gegangen und hat aus seiner PKV eine Anwartschaft gemacht (da jetzt ja Versicherungspflicht besteht).

Wenn er jetzt diesen Job kündigt und erstmal arbeitslos ohne Leistungsbezug ist, geht er dann sofort in die PKV zurück?
Oder kann er in der Gesetzlichen bleiben?
Muss er die Beiträge aus eigener Tasche zahlen (solange er nicht zum Sozialamt gehen will)?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten auf dieses hypothetische Szenario.

Herzliche Grüße,
bajazet

Wenn er jetzt diesen Job kündigt und erstmal arbeitslos ohne
Leistungsbezug ist, geht er dann sofort in die PKV zurück?
Oder kann er in der Gesetzlichen bleiben?

Er bleibt erst einmal dort versichert, wo er ist.

Muss er die Beiträge aus eigener Tasche zahlen (solange er nicht zum Sozialamt gehen will)?

Wer sollte die Beiträge denn sonst zahlen ?

Hallo Nordlicht,

danke für Deine Antwort.

„Wer sollte die Beiträge denn sonst zahlen ?“
Das deute ich mal als ein ja.

Auf Grundlage von was wird dann der Beitrag berechnet? Oder gibt es einfach einen pauschalen Mindestbeitrag?

Herzliche Grüße,
bajazet

Der Mindesbeitrag in der GKV für freiwillig versicherte beträgt 143,51 € (Einkommensgrenze 851,67 €)

siehe auch:
http://www.bkkpfalz.de/dms_id=210&SID=c76a7a8b21fa66…

Hallo,
aber nur mit Kindern und/oder unter 24 Jahren, ansonsten wären es nach meiner Rechnung 145,64 €
incl. Pflegeversicherung.
Gruss
Czauderna

Nur wenn er 12 Monate GKV-versichert war, kann er freiwillig in der GKV bleiben. Sonst muss er in die PKV zurück

Wenn er ALG I ode ALG II (Hartz IV) bekommt, wird er kostenlos GKV versichert.

Ist er so optimistisch bezgl. seiner beruflichen Zukunft, dass sich die AW lohnt ?