Jemand ist während des Studiums privat versichert gewesen (von der Versicherungspflicht studentisch befreit).
Nach dem Studium hat er eine sozialversicherungspflichtig Stelle angetreten, ist in die Gesetzliche KV gegangen und hat aus seiner PKV eine Anwartschaft gemacht (da jetzt ja Versicherungspflicht besteht).
Wenn er jetzt diesen Job kündigt und erstmal arbeitslos ohne Leistungsbezug ist, geht er dann sofort in die PKV zurück?
Oder kann er in der Gesetzlichen bleiben?
Muss er die Beiträge aus eigener Tasche zahlen (solange er nicht zum Sozialamt gehen will)?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten auf dieses hypothetische Szenario.
Wenn er jetzt diesen Job kündigt und erstmal arbeitslos ohne
Leistungsbezug ist, geht er dann sofort in die PKV zurück?
Oder kann er in der Gesetzlichen bleiben?
Er bleibt erst einmal dort versichert, wo er ist.
Muss er die Beiträge aus eigener Tasche zahlen (solange er nicht zum Sozialamt gehen will)?