KV bei Eigenkündigung + Auslandsreise

Hallo zusammen,

ich habe einen sehr interessanten Fall, in dem ich gerne Eure Hilfe in Anspruch nehmen würde.

Gehen wir davon aus, dass X in einem festen und unbefristeten Arbeitsverhältnis Y steht. X möchte gerne sein Arbeitsverhältnis kündigen und nach Ablauf der Kündigungsfrist eine mehrmonatige Auslandsreise machen.
Da X das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat, wird er für 12 Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist für Arbeitslosenleistungen gesperrt. Klar.

Wie sieht es jedoch mit der Krankenversicherung aus?

X hat zudem eine private Zusatzkrankenversicherung für Auslandsreisen. Erlischt diese?

Außerdem weiß X nicht, wie lange seine Reise dauert, stünde also im Zweifel nach Ablauf der Sperrfrist nicht zur Verfügung, um beim Arbeitsamt „vorzusprechen“, würde aber auf Leistungen verzichten.

Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung und mit der zusätzlichen privaten Versicherung aus?
Ist X wieder krankenversichert, wenn er wieder in Deutschland ist und sich beim Arbeitsamt meldet?

Vielen Dank für Eure vielen Antworten.

Hallo,

Hallo zusammen,

ich habe einen sehr interessanten Fall, in dem ich gerne Eure
Hilfe in Anspruch nehmen würde.

Gehen wir davon aus, dass X in einem festen und unbefristeten
Arbeitsverhältnis Y steht. X möchte gerne sein
Arbeitsverhältnis kündigen und nach Ablauf der Kündigungsfrist
eine mehrmonatige Auslandsreise machen.
Da X das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat, wird er für
12 Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist für
Arbeitslosenleistungen gesperrt. Klar.

Wie sieht es jedoch mit der Krankenversicherung aus?

Seit 1.4.07 gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Ergo bleibt die gesetzliche Krankenkasse (zunächst) bestehen.

X hat zudem eine private Zusatzkrankenversicherung für
Auslandsreisen. Erlischt diese?

Warum sollte sie. Ob und unter welchen Umständen die Reise-KV beendet werden kann oder kein Leistungsanspruch mehr besteht muss den jeweiligen Bedingungen entnommen werden. Es gibt Unterschiede.

Außerdem weiß X nicht, wie lange seine Reise dauert, stünde
also im Zweifel nach Ablauf der Sperrfrist nicht zur
Verfügung, um beim Arbeitsamt „vorzusprechen“, würde aber auf
Leistungen verzichten.

Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung und mit der
zusätzlichen privaten Versicherung aus?
Ist X wieder krankenversichert, wenn er wieder in Deutschland
ist und sich beim Arbeitsamt meldet?

Siehe oben.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,

Außerdem weiß X nicht, wie lange seine Reise dauert,

ACHTUNG, falls Du nur eine „normale“ Auslandsreisekrankenversicherung hast (das sind die, die so 0,80 Euro im Monat kosten) gelten diese in der Regel nur für 8 Wochen Auslandsaufenthalt. Wenn Du also einen längeren Aufenthalt planst, solltest Du Dich dementsprechend absichern.

Viele Grüße

Andreas

XXX

Vielen Liebe Dank für die Antwort. Aber wann soll sich X denn beim Amt melden, sobald er kündigt. Nach Kündigungsschutz+Sperrfrist wäre X wieder in Deutschland. Könnte es dann theoretisch Probleme für X geben, da er während seiner Sperrfrist nicht verfügbar war?


[MOD] Überflüssiges Vollzitat entfernt
CM

Wann sollte X sich dann am besten beim Amt melden? Nach einreichen der eigenen Kündigung. Ist es dem Arbeitsamt egal, wenn ich nach Ablauf der KF erstmal 3 Monate weg bin (ist ja sowieso die Sperrzeit). Oder am besten vor dem Reiseantritt melden?