KV bei Ex-Soldat

eben.

und da steht sicher nichts von Steuerklassen.

Hm… nach Ihrer Internet-Seite sind Sie doch ein Spezialist in Beihilfefragen. Oder habe ich mich hier verlesen!

Hier treffen doch 2 Einkommensarten zusammen:

  1. Einkünfte nach SGB V;
  2. Einkünfte nach Beamtenrechtlichen Vorschriften;

Eine Entscheidung muß hier der Zeitsoldat selbst treffen und die wird durch die Steuerklassenwahl getroffen.

Aber wenn ich nächste Woche etwas Zeit habe, werde ich die gesetzlichen Bedingungen dazu nachreichen.

Beste Grüße!
N.U.

Richtig, dies beantwortet aber nicht die Aussage von Herrn König,
dass auch Beamte einen Arbeitgeberzuschuss zu der Krankenversicherung erhalten.

Herr Koenig wollte m.E. nicht sagen, dass Beamte einen AG-Zuschuss erhalten, sondern nur, dass der von ihm zitierte Paragraph sich nicht auf beihilfeberechtigte Angestellte bezieht. Die bekommen fast überall (außer in RP)volle Beihilfe auf die Kosten, die die bezuschußte PKV nicht zahlt.
Der § bezieht sich in der Tat vor allem auf Rentner mit zusätzlichem Beihilfeanspruch.

Ob er auf den hier angefragten Tatbestand auch anwendbar ist oder ob der Ex-Soldat im Leistungsfall wie ein beihilfeberechtigter Angestellter behandelt wird, möchte ich mir nochmal nach Ostern in Ruhe überlegen. Dann müßte man die Tarifempfehlung (Voll oder Beihilfe) nochmal kritisch prüfen.

Hallo,

Ach ja, und wie begründen Sie dies ?
Bisher habe ich noch nie einen Beamten oder Soldaten gesehen,
der einen Arbeitgeberzuschuss zu seiner Privaten
Krankenversicherung bekommen hat.

Warum die Aufregung? Der § ist eindeutig. In der Tat sind meist Personen betroffen, die einen Rentenanspruch und damit verbunden Anspruch auf Beitragszuschuss zur PKV haben.

Viele Grüße!

Dito!

PS: zur Zeit stellen Sie das Beihilferecht aber völlig auf den
Kopf

Nein!!

Herr Koenig wollte m.E. nicht sagen, dass Beamte einen
AG-Zuschuss erhalten, sondern nur, dass der von ihm zitierte
Paragraph sich nicht auf beihilfeberechtigte Angestellte
bezieht. Die bekommen fast überall (außer in RP)volle Beihilfe
auf die Kosten, die die bezuschußte PKV nicht zahlt.

:smiley:er § bezieht sich in der Tat vor allem auf Rentner mit

zusätzlichem Beihilfeanspruch.
:

Und schon wieder eine Information die es im Beihilferecht nicht gibt:

Angestellte die aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden und Rentner werden bekommen definitiv keine Beihilfe mehr.

Hier muss die PKV auf 100 % erhöht werden!

Beste Grüße!
N.U.

Völlig richtig (mit Ausnahmen, wie Rundfunk/Fernsehanstalten oder manche Banken).

Ich meinte aber keine ausgeschiedenen ÖD-Angestellten, sondern z.B. Pensionäre(auch Ehegatten), die aus einer früheren Tätigkeit noch eine Rente bekommen und bei denen eben Beihilfe und Zuschuss des RV-Trägers zusammentreffen. Und dieser Personenkreis ist hauptschlich von dem zitierten § betroffen.

Hallo,
so ist es - das trifft den Nagel auf den Kopf!
Grüße J.K.