eben.
und da steht sicher nichts von Steuerklassen.
Hm… nach Ihrer Internet-Seite sind Sie doch ein Spezialist in Beihilfefragen. Oder habe ich mich hier verlesen!
Hier treffen doch 2 Einkommensarten zusammen:
- Einkünfte nach SGB V;
- Einkünfte nach Beamtenrechtlichen Vorschriften;
Eine Entscheidung muß hier der Zeitsoldat selbst treffen und die wird durch die Steuerklassenwahl getroffen.
Aber wenn ich nächste Woche etwas Zeit habe, werde ich die gesetzlichen Bedingungen dazu nachreichen.
Beste Grüße!
N.U.