Hallo Spezialisten,
also wirklich Spezialisten, wie man gleich lesen wird!
Gegeben sei ein Zeitsoldat, der zum 30.9. aus dem Dienst (= freie Heilsfürsorge) ausscheidet, und danach für zwei Jahre Übergangsgebührnisse bezieht (= beihilfeberechtigt).
Zum 1.10. tritt er eine Stelle als Angestellter mit einem Monatbrutto von mehr als EUR 4500 (also mehr als JAEG!) an. Frage:
Kann er sich zum 1.10. privat krankenversichern - oder erst zum 1.1.2012? Oder erst nachdem er tatsächlich (nicht nur voraussichtlich), alo nach Ablauf des Monats, in der er insgesamt EUR 49.500 verdient hat?
Zusatzfrage: welche Rolle spielen die Übergangsgebührnisse bei dieser Berechnung?
Besten Dank sagt
Andreas