Hallo,
bei uns stellt sich folgendes Problem.
Ich bin selbständig mit einem Cafe gewesen. Da bekannt war das wir dieses mangels Gewinn schließen mussten wurde ich bereits ab 01.08. bei meinem Mann als Bürokraft angestellt (Bauunternehmung).
SV-Beiträge und Steuern wurden abgeführt.
Die gesetzliche KV wusste, dass es einen Überschneidungszeitraum von 3 Monaten mit der Selbständigkeit gab. Da ich ja kein Einkommen aus der Selbständigkeit hatte hat mich unser Steuerberater in der gesetzl. KV angemeldet.
Im nachhinein verweigern sie nun den Versicherungsschutz.
Was ist denn richtig?? Müssen die mich nicht nehmen? Es steht im Gestzbuch…wer ein Bruttoeinkommen unter… muss gesetzlich versichert werden…
Kann mir jemand helfen? Die private KV war ja bereits gekündigt und zum 01.11. nimmt mich die GKV auch.
Danke D. Hof
P.S. Sachverhalt trifft auf meine Freundin zu, falls sich jemand über mein Profil wundert.