Hallo,
ich habe heute mal eine Frage, die ich nicht zu 100% korrekt selbst beantworten kann, daher bitte ich um Mithilfe.
Angenommen ich habe einen Selbstständigen, der seit Jahren bereits selbständig und auch PKV versichert ist mit leichten Vorerkrankungen. Dieser Selbstständige überlegt nun zum Weihnachtsgeschäft also für ca. 3 Monate eine saisonale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzunehme. Diese Tätikeit findet Vollzeit, also 8 Stunden täglich im Schichtdienst statt. Seine Selbstständigkeit wird er allerdings weiter ausüben, nur eben „nach der Schicht“. Wie sieht es hier mit der Krankenversicheurng aus?
Was der Herr auf jeden Fall verhindern will ist, dass er aus der PKV rausgehen und in die GKV eintreten muss, da er Angst hat, dass er dann einen erhöhten Beitrag zahlen müsste oder gar nicht angenommen wird (Möglichkeiten der Anwartschaft ist bekannt), schlimmer allerdings ist, dass der Kunde eine Insolvenz hinter sich gebracht hat (also er ist dieses Jahr raus aus der Inso) und nun befürchtet, die PKV könne ihn aufgrund Bonität ablehnen.
Ich frage mich also nun. Kann er in der PKV bleiben, ohne in die GKV zu wechseln und wie würde es dann mit seinem Arbeitgeber ablaufen hinsichtlich des Beitrages für die PKV.
Müsste er trotz alledem in die GKV, obowohl er (seiner Meinung nach) das Hauptaugenmerkt auf der selbstständigen Tätigkeit hat?
Oder müsste er den „Königsweg“ gehen und einfach in die GKV für die Zeit der Beschäftigung und der PKV das nicht erzählen und einfach den Beitrag für die 3 Monate weiter zahlen.
Oder gibt es noch eine andere Idee und ich stehe einfach auf der Leitung.
Ich freu mich auf Eure Antworten.
Viele Grüße
Andreas