KV-Beiträge für ausgezahlte Lebensversicherung

Hallo,
neuerdings hat man auf die ausgezahlte Kapital-Lebensversicherung, die im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung lief, KV-Beiträge zu zahlen. Alternativ einmalig auf die gesamte ausgezahlte Summe oder auf zwölf Jahre verteilt.
Der Zahlungsempfänger habe letzteres gewählt und verstirbt vor Ablauf dieser zwölf Jahre. Nun die Frage : Werden die „restlichen“ KV-Beiträge dann auch noch fällig, dh zu Lasten der Erben ?
Gruß
Karl

Hallo,
neuerdings hat man auf die ausgezahlte
Kapital-Lebensversicherung, die im Rahmen einer betrieblichen
Altersversorgung lief, KV-Beiträge zu zahlen. Alternativ
einmalig auf die gesamte ausgezahlte Summe oder auf zwölf
Jahre verteilt.

Waren das nicht 10 Jahre? *unterlagen durchwühl*

Der Zahlungsempfänger habe letzteres gewählt und verstirbt vor
Ablauf dieser zwölf Jahre. Nun die Frage : Werden die
„restlichen“ KV-Beiträge dann auch noch fällig, dh zu Lasten
der Erben ?

Ja, genau so ist es. Die Erben bestreiten den Rest. Traurig, aber wahr.

Frank Wilke

kurze Ergänzung
Nachzulesen:

Spiegel Ausgabe 12/06, Artikel „Altersversorgung - auch Tote zahlen“

http://www.master-plan-gmbh.de/presse/documents/auch…

Waren das nicht 10 Jahre? *unterlagen durchwühl*

In der Tat 1/120stel pro Monat. Allerdings, wenn die BBG schon erreicht ist, dann zero! Oder PKV-versichert!

Hallo,
ich kann dazu nur sagen, dass mit dem Tot Schluss ist mit der
Zahlung. Wenn wir die Beitragszahlung auf 10 Jahre ausgelegt haben
und unser Mitglied vor Ablauf verstirbt dann zahlen bei uns die
Erben (Witwer oder Witwe) keinesfalls weiter.
Gruss
Czauderna

Hallo,

„alternativ einmalig aus der Gesamtsumme“ gibt es meines Wissens nicht. Zumindest bei meiner Kasse…

Stirbt der Versicherte im 10-Jahreszeitraum, sind die Beiträge nicht von der Erben weiterzuzahlen.

Viele Grüße
Florian

*applaus*

Und wieder zeigt sich (zum 2. Mal innerhalb 24 Stunden), dass Gesetzgebung und Realität nicht immer zusammen passen.

Danke Günter!!

Du darfst auch gerne mal „DEine Bude“ nennen, soviel Werbung ist denke ich erlaubt.

Frank Wilke

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