KV Beiträge Rentner bei Einmalzahlung aus Altersversorgung

Ich musste feststellen das ich jetzt als Rentner KV Beiträge für eine Einmalzahlung über 10 Jahre zahlen muss. Was passiert wenn ich die Krankenkasse wechsle? Muss ich weiter an die vorherige KK zahlen?

Geht es etwas genauer!

Es geht vermutlich um eine betriebliche Altersversorgung. Es gibt Modelle, bei denen man zwischen einer monatlichen Rente, einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung über mehrere Jahre wählen kann. In den letzen beiden Fällen wird der Auszahlungsbetrag durch 120 geteilt und man ist dann 10 Jahre lang auf den sich ergebenden Betrag beitragspflichtig in der Krankenkasse. So ist es jedenfalls, wenn man gesetzlich versichert ist.

Sorry, habe mich vertippt, es sollte ? und nicht ! am Ende stehen.

Damit wir nicht spekulieren oder raten müssen, wäre es hilfreich, wenn der Fragesteller seine Frage verständlich formuliert.

Aber zu deiner Einlassung: die monatliche Rente ist vermutlich auch beitragspflichtig, oder nicht?

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Hallo,
lt. der Fragestellung handelt es sich doch um einen Versorgungsbezug und um dessen Kapitalisierung und nur in solchen Fällen wird die Umlage auf die 120 Monate (10 Jahre) vorgenommen. Konkret auf die Frage - bei einem Kassenwechsel muss die letzte Kasse auf Anfrage der neuen Kasse die Mitgliedschaft freigeben. Die alte Kasse wird dies tun, der neuen aber mitteilen, dass diese Kapitalisierung stattgefunden hat und die entsprechenden Daten übermitteln.
Die gesetzlichen Vorgaben gelten für alle Kassen.
Gruss
Czauderna

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Moin, ja es handelt sich um die Kapitalisierung eines Versorgungsbezuges. Czauderna hat meine Frage vollständig beantwortet. Danke für die Hilfe!