KV beitraege zurueck?

hallo miteinander,

wenn jemand sich wg. auswanderung abmeldet, muss die ges. kv diese abmeldung akzeptieren u. kann keine beitraege mehr fordern? bekommt dann derjenige von der ges. rv die haelfte dieser beitraege zu seiner rente mit ausgezahlt?

dieter

Hallo,
wenn er freiwillig versichert ist und den Nachweis erbringt (Abmeldung Einwohnermeldeamt), kann die Kasse die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der gesetzlich geforderten KĂĽndigungsfrist beenden (Satzungsregelung?!).
Zu Rentenversicherung kann ich nix genaues sagen - soweit ich weiĂź, gibt es keine Auszahlung sondern der Rentenanspruch besteht und die Rente wird trotz Wohnsitz/Auswanderung dann auch gezahlt.
Gruss
Czauderna

Hallo,

zuerst sollte der Auswanderer einmal abklären, ob er in dem Land des neuen Wohnsitzes überhaupt eine Krankenversicherung bekommt.

In vielen Ländern wäre dann eine private Krankenversicherung erforderlich. (nicht überall gibt es eine GKV)

GruĂź Merger

hallo merger,
also deine antwort auf meine frage hat nun absolut nichts damit zutun. entweder nochmal genau lesen u. darauf mit genauem wissen antworten, oder garnichts antworten.

dieter

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Hallo Dieter,

die Frage wurde schon beantwortet.

Meine Antwort sollte nur ein Hinweis sein und kam nur deshalb,
weil ich mit diesen Fällen öfters kontaktiert werde.

GruĂź Merger

1 Like

hallo miteinander,

Guten Tag,

wenn jemand sich wg. auswanderung abmeldet, muss die ges. kv
diese abmeldung akzeptieren u. kann keine beitraege mehr
fordern? bekommt dann derjenige von der ges. rv die haelfte
dieser beitraege zu seiner rente mit ausgezahlt?

Wenn ich die Fragestellung jetzt richtig verstehe, möchte man wissen, ob man von der DRV auch bei ständigem Verzug ins Ausland die Hälfte seiner GKV Beiträge, die dann im AUsland entrichtet werden müssen, erstattet bekommt.

Es hängt vom Land ab, wo man seine Zelte aufschlägt und ob man einzig und alleine die Rente als Einkommen hat.
Bleibt man z. B. in der EU (z. B. Spanien), dann bleibt die GKV in Deutschland auch weiterhin die Kasse in der man pflichtversichert ist.
Schwieriger wirds dan z. B. bei mitversichertern Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen. Da ist dann ggf. die Versicherungspflicht des neuen Landes zu beachten…

Eine sehr umfassende Publikation mit vielen Beispielen und Länderliste findet man hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/Me…

dieter

GruĂź
MG

O ha …
Hallo,

also deine antwort auf meine frage hat nun absolut nichts
damit zutun. entweder nochmal genau lesen u. darauf mit
genauem wissen antworten, oder garnichts antworten.

dieter

da macht sich merger die Mühe, auf einen Punkt einzugehen, der aus seiner Erfahrung als Frage aufkommen kann … und bekommt von Dir dann so „Eine vor den Latz geknallt“ … :frowning:

Ich wollte ja eigentlich ein paar Ausführungen dazu machen, wie es sich hinsichtlich der Rentenversicherung verhält … aber darauf hab ich jetzt irgendwie überhaupt keine Lust mehr …

Servus,
Robert

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Hallo,
du hast dir offenbar zu viele Beiträge rein gezogen, die zwischen Guido und Merger und umgekehrt hier geschrieben wurden.
Ich finde, der Beitrag von Merger war passend, wenn er dir nicht hilft - okay - aber kein Grund so zu antworten.
Gruss
Czauderna

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