hallo miteinander,
Guten Tag,
wenn jemand sich wg. auswanderung abmeldet, muss die ges. kv
diese abmeldung akzeptieren u. kann keine beitraege mehr
fordern? bekommt dann derjenige von der ges. rv die haelfte
dieser beitraege zu seiner rente mit ausgezahlt?
Wenn ich die Fragestellung jetzt richtig verstehe, möchte man wissen, ob man von der DRV auch bei ständigem Verzug ins Ausland die Hälfte seiner GKV Beiträge, die dann im AUsland entrichtet werden müssen, erstattet bekommt.
Es hängt vom Land ab, wo man seine Zelte aufschlägt und ob man einzig und alleine die Rente als Einkommen hat.
Bleibt man z. B. in der EU (z. B. Spanien), dann bleibt die GKV in Deutschland auch weiterhin die Kasse in der man pflichtversichert ist.
Schwieriger wirds dan z. B. bei mitversichertern Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen. Da ist dann ggf. die Versicherungspflicht des neuen Landes zu beachten…
Eine sehr umfassende Publikation mit vielen Beispielen und Länderliste findet man hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/Me…
dieter
GruĂź
MG