KV-Beiträge

Hallo an alle!
Bekannter von mir (Behinderung 100%) hat Rente wegen voller Erwerbsminderung November 2006 beantragt und Ende März rückwirkend zum 01.09.06 genehmigt bekommen. Erste Auszahlung im Mai 2007. Da die Rente sehr klein ist (ca. 290€) erhält hat er ergänzend Grundsicherung. In der Zeit vom September bis April bekam er ALG II, deswegen wurde eine Nachzahlung von der Rentenversicherung inklusive KV- und PV-Beiträge an die ARGE geleistet. Die Nachzahlung war deutlich kleiner als die eigentliche Forderung der ARGE.

Sein Problem besteht darin, dass die ARGE die bereits geleisteten KV- sowie PV-Zahlungen an die AOK stornierte, AOK stellt ihm eine Rechnung (ca. 1200€) für die Zeit September 2006-April 2007, die er nicht begleichen kann.

Frage: an wen kann er sich wenden, damit die Rechnung übernommen wird?

Für die Antworten wäre ich Euch sehr dankbar
Gruß

Hallo,

ich gehe davon, dass er während des Bezugs von ALG II versicherungspflichtig in der Krankenversicherung war.

Die nachträgliche Aufhebung dieser Leistung (z. B. wenn wie in diesem Fall Rente bewilligt wird), führt nicht zum rückwirkenden Erlöschen des Versicherungsschutzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V).

Im Allgemeinen ist es aber so, dass bei einer rückwirkenden Rentengewährung der Renter in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) versichert wird.

Einfach mal noch einmal bei der Kasse nachfragen und sich den Fall genau erklären lassen. Von hier aus lässt sich das leider nicht ganz eindeutig beurteilen.

Viele Grüße
Florian Mair

Danke für die Antwort. Die Angelegenheit ist fast erledigt: das GA kümmert sich darum.