KV-Beitrag bei Arbeitnehmer + vermieter

Hallo,

z.b. jemand ist Angestellter und verdient 1200 .- Brutto, jetzt hatt diese Person ein Mehrfamilienhaus geerbt und erhält nun ca. 2600 Eur monatlich noch mieteinahmen. Müssen von den Mieteinahmen ausser Einkommensteuer auch Sozi-Abgaben abgeführt werden ?

Danke im voraus

Hallo!

Nein

Gruß

Jörg

Hallo,
da würde ich nicht so vorschnell zum „nein“ greifen.
es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus und das Einkommen ist fast doppelt so hoch wie das Entgelt aus der Beschäftigung.
Theoretisch könnte diese Mieteinnahmen aus einem „Mehrfamilienhaus“
auch als Gewerbe und deshlab Selbständigkeit ausgelegt werden.
Ich schreibe dies deshalb, weil ich vor einigen Jahren einen solchen (ähnlichen) Fall selbst hatte, der damals von der BfA. als hauptberuflich Selbständig entschieden wurde.
Ob das heute noch so entschieden würde, das weiss ich allerdings nicht.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Mieteinnahmen sind für Arbeitnehmer nicht beitragspflichtig.

Ausnahmen könnte es geben, wenn man gleichzeitig auch Hausmeister und/oder Hausverwalter ist. Im Einzelfall wäre auch wichtig, ob die Arbeitnehmertätigkeit Vollzeit oder Teilzeit ist.

Bei Teilzeit wird die Einnahme aus dem Haus auf jeden Fall genauer geprüft.

Wichtig ist auch, ob die Einnahmen steuerrechtlich als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ oder als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb/selbständiger Täigkeit“ erscheinen.

Am besten den Steuerberater und dann die Krankenkasse fragen.

Gruß
RHW