Hallo,
Mieteinnahmen sind für Arbeitnehmer nicht beitragspflichtig.
Ausnahmen könnte es geben, wenn man gleichzeitig auch Hausmeister und/oder Hausverwalter ist. Im Einzelfall wäre auch wichtig, ob die Arbeitnehmertätigkeit Vollzeit oder Teilzeit ist.
Bei Teilzeit wird die Einnahme aus dem Haus auf jeden Fall genauer geprüft.
Wichtig ist auch, ob die Einnahmen steuerrechtlich als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ oder als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb/selbständiger Täigkeit“ erscheinen.
Am besten den Steuerberater und dann die Krankenkasse fragen.
Gruß
RHW