KV-Beitrag beim unbezahlten Urlaub

Hallo,

Ich hatte im Monat Januar 2005 9 Tage unbezahlten Urlaub. Mein Gehalt ist also entsprechend gekürzt. Aber die Personalabteilung meiner Fa. zieht den gleichen KV-Beitag wie übrigs ab, als ob ich volles Gehalt bekämme.

Meine Fragen:

  1. macht die Personalabteilung richtig so ?
  2. welches Gesetz oder Vorschrift wird hier angewendet ?

Danke für die Antworte

Xiu Mai

Hallo,
dazu muesste man wissen wie du versichert bist.
Bist du pflichtversichert, dann wird dein Beitrag immer nach dem tatsächlichen Bruttogehalt berechnet,
d.h. in deinem Falle Bruttogehalt : 30 x 21 - davon Beitragsberechnung.
Bist du dagegen freiwillig versichert, bleibt der monatliche Beitrag gleich (bei unbezahlten Urlauben
sowieso).

Gruss

Günter Czauderna