Hallo zusammen,
ist der KV-Beitrag für freiwillig Versicherte, die so gut wie kein Einkommen haben, eigentlich gesetzlich festgelegt? Ein alleinstehendes Familienmitglied ist bei der AOK für rund 128 Euro im Monat versichert (aus dem Kopf, Zahl muß nicht exakt stimmen).
Oder kann sich der Beitrag bei anderen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden?
Gibt es keine Möglichkeit, billiger wegzukommen? Wäre der KV-Beitrag bei einer geringfügigen Beschäftigung, die über die 400-Euro-Grenze hinausgeht, nicht günstiger?
Viele Grüße
Winter
Hallo,
für freiwillig Versicherte, die keiner anderen Gruppe
zugeordnet werden können hat der Gesetzgeber eine fiktive
Mindesteinkommengrenze von derzeiz 807 € festgelegt, was auch
den Beitrag von 128,00 € (incl. Pflegeversicherung) erklärt.
Natürlich wäre eine Versicherungspflichtige Beschäftigung von 401,00€
in der Krankenversicherung günstiger, hinzu kämen dann aber
noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Im Internet gibt es die Gleitzonenrechner anhad deren mann
die genauen Beträge errechnen lassen kann.
Gruss
Czauderna
Kündigungsfrist?
Hallo,
ich habe mich jetzt erstmals ein wenig informiert. Eigentlich ist es ja nicht so kompliziert: bis 400 Euro regelmäßig sozialversicherungsfrei (kein Anspruch auf ein eigenständiges Versicherungsverhältnis), darüber hinaus bis 800 Euro Gleitzone und allgemeine Sozialversicherungspflicht (begründet u.a. eigenständiges, vollwertiges Krankenversicherungsverhältnis), aber nur reduzierte Beiträge.
Das fiktive Mindesteinkommen (das tatsächlich auch nicht bei allen Versicherungen exakt gleich zu sein scheint!) ist dann die Grundlage für den kassenabhängigen Beitragssatz - daher die unterschiedlichen Beiträge.
Noch eine Frage aber ist offen:
Für freiwillig Versicherte gilt ja eine verkürzte Kündigungsfrist. Wie lange ist die genau? Zwei Monate zum Quartalsende? D.h. wenn noch im Oktober gekündigt wird, endet dann das Versicherungsverhältnis Ende Dezember oder erst Ende März?
Die GKV muß doch prinzipiell jeden als freiwillig Versicherten aufnehmen, der bisher auch gesetzlich versichert war, oder? (sonst bestünde ja die Gefahr, dann ohne KV dazustehen).
Viele Grüße und vielen Dank im voraus
winter2