KV Beitragshöhe - Abschreibungen

Hallo zusammen,

eine Frage zum Thema GKV - Errechnung der Beitragshöhe bei freiwillig Versicherten:

Wenn man zusätzlich zu den gewerblichen Einkünften noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, wie werden bei der Feststellung der Beitragshöhe die Abschreibungen auf Immobilien berücksichtigt?

Habe gehört, dass die Krankenkassen die Abschreibungen aus dem Ergebnis der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung herausrechnen … ?

Vielen Dank vorab für die Antwort

Grüße
Detlef Wagner

hallo,
ja, Abschreibungen können abgesetzt werden - sowiet ich aber weiss,
so aus dem Bauch heraus, kann das von Kasse zu Kasse unterschiedlich
sein. Ich muesste morgen mal nachschauen.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,

ich glaube nicht - Beiträge sind aus Brutto und nicht aus zu versteuerndem Einkommen zu berechnen. Sonst hätte ich ja ggf. eine Reduzierung meiner beitragspflichtigen Einnhmen, wen VuV negativ wäre.

Allerdings wollte die Bundesregierung das bei der Bürgerversicherung. Und da wären die steuerlichen Einkünfte genommen worden, was zu einer Entlastung der Immobilienbesitzer geführt hätte. Das kann aber auch bei einer völligen Freigabe der Einkunftsart passieren, weil der überwiegende Teil dieser Einkunftsart negativ ist!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo,
also bei uns können Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung gemäß § 7 ESTG. abgesetzt werden,
also die Bruttomiete um diesen Betrag gekürzt werden.
Gruss
Günter Czauderna