Ein Ehepaar, er pensionierter Beamter, sie Hausfrau ohne eigenes Einkommen, 63J, wird nach 20 Jahren Ehe geschieden. Sie ist während der Ehe privat krankenversichert mit Anspruch auf Beihilfe vom AG des Ehemanns.
Wie sieht die Situation der Frau bezüglich Kranken-/Pflegeversicherung nach der Scheidung aus? Sie erhält ja im Rahmen des Versorgungsausgleich einen Teil der Pensionsansprüche des Ex-Manns. Hat sie auch Anspruch auf Beihilfe oder muss sie sich komplett privat versichern?
meines Wissens fällt der Beihilfeanspruch weg. Ich vermute mit der Rechtskraft der Scheidung.
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist auf keinen Fall möglich (auch nicht bei Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit oder Rentenbeginn). Das ergibt sich aus § 5,6 und 9 SGB V
Bei dem Wechsel in die Privatversicherung vor 20 Jahren hat man eine lebenslange Entscheidung getroffen.