KV Elternzeit?

Hallo,

angenommen jemand beendet sein Arbeitsverhältnis zum 30.9.
Er meldet sich nicht arbeitslos.
Nun möchte er die Elternzeit mit seiner Partnerin tauschen, sprich Erziehungsgeld beantragen.
Er wäre ja beitragsfrei weiterversichert, wenn er pflichtversichert ist.
Nun die Frage: Ist er noch pflichtversichert oder muss er sich erst arbeitslos melden??

Gruß Holgi

Hallo,
das geht so leider nicht.
Mit dem 30.09.2004 endet das Beschäftigungsverhältnis und somit
auch die Versicherungspflicht. Das heisst ab dem 01.10.2004
besteht entweder Ansspruch auf Familienversicherung oder es
muss eine freiwillige Weiterversicherung beantragt werden, die
allerdings dann nicht beitragsfrei ist.
Bitte auch Elternzeit nicht mit Erziehungsgeldanspruch verwechseln.

Gruss

Günter Czauderna