Hallöchen zusammen.
Ich habe mal eine Frage an die Leistungsprofis der GKV:
Wenn ein Arbeitgeber eine Bescheinigung für den durch die Erkrankung eines Kindes bedingten Krankengeldbezug (gem § 45 DGB V) erstellt, und das Einkommenmonatlich, variiert, muss der Arbeitgeber ja die letzten drei Monate vor Erkrankung bescheinigen.
Nun stelle man sich vor, dass bei einer Mitarbeiterin in diesen drei Monaten unbezahlte Tage (sei es durch vorangegangene Kinderkrankungen, unbezahlten Urlaubstagen o.ä.) enthalten sind.
Was muss der Arbeitgeber dann bescheinigen?
Bislang ging ich immer davon aus, dass die Bescheinigung der nicht bezahlten Tage ausreicht.
Muss der Arbeitgeber dann rückwärts suchen, bis er einen vollen Monat findet (was unter Umständen schon mal ein Jahr zurückgehen kann, und somit eine zwischenzeitliche Gehaltserhöhung unterdrückte)?
Grüße
Pinky