Hallo zusammen,
eine Frage zu folgender Situation:
eine werdende Mutter ist noch standesamtlich verheiratet, die Scheidung läuft und sie erwartet das Kind von ihrem neuen Partner.
Der neue Partner hat die Vaterschaft bereits amtlich anerkannt, dies schwebt solange bis die Scheidung der Frau rechtskräftig wird. Der neue Partner ist unverheiratet.
Die Mutter und der „Noch“-Ehegatte sind gesetzlich krankenversichert, der neue Partner privat.
Nun meine Frage:
Kann der neue Partner seine Tochter sofort nach der Geburt privat krankenversichern?
Wenn ja, müssen da bestimmte Formalitäten eingehalten werden.
Wenn nein, was muss alles geregelt werden, damit das Kind in die private KV kann?
Ich freue mich über jeden Hinweis und sende herzlich Grüsse an die www-Gemeinde.
Marcel
Kann der neue Partner seine Tochter sofort nach der Geburt
privat krankenversichern?
Ja.
Wenn ja, müssen da bestimmte Formalitäten eingehalten werden.
Das Neugeborene sollte zeitnah bei der PKV des biologischen Vaters angemeldet werden, dann muß es von der Gesellschaft ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden.
Kann der neue Partner seine Tochter sofort nach der Geburt
privat krankenversichern?
Ja.
Und kein Beamter unterhalb der JAEG ist
!
Und kein Beamter unterhalb der JAEG ist
!
Dann kann er sein Kind nicht bei seiner Gesellschaft versichern ? Die Familienversicherung der GKV ist doch nicht Pflicht. Ode rhabe ich da etwas falsch verstanden ?
Auch wennd as Kind als ehelich gilt, fragt Ihr das, wenn ein Vater sein Kind bei Euch anmeldet ?
Und kein Beamter unterhalb der JAEG ist
!
Dann kann er sein Kind nicht bei seiner Gesellschaft
versichern ? Die Familienversicherung der GKV ist doch nicht
Pflicht. Ode rhabe ich da etwas falsch verstanden ?
Die Beihilfe besteht auf den Vorrang der GKV, es besteht für das Kind also kein Beihilfeanspruch!
Die Beihilfe besteht auf den Vorrang der GKV, es besteht für
das Kind also kein Beihilfeanspruch!
OK, an Beihilfe hatte ich gar nicht gedacht. Ich hatte die Frage so verstanden, dass es um die Wahlmöglichkeit für das Kind geht.