KV für ausländischen Ehemann

Hallo -

ich werde mich demnächst freiberuftlich selbstständig machen - private KV ist teuer genug. Aber: im August werde ich heiraten, mein Zukünftiger ist jetzt noch Asybewerber (also über das Sozialamt versichert), wird aber dann Arbeit suchen. Wie versichert er sich am günstigsten? Gibt es eine Alternative zu den teuern Privaten?

Danke!
Karin

Hallo -

ich werde mich demnächst freiberuftlich selbstständig machen -
private KV ist teuer genug.

Moment… bist du jetzt privat versichert oder gesetzlich versichert?
Eine freiberufliche Tätigkeit bedingt nämlich nicht automatisch eine Versicherungspflicht.
Ich verstehe deine Aussage also nicht so ganz… wäre nett, wenn du es nochmal etwas genauer beschreiben kannst.

Aber: im August werde ich
heiraten, mein Zukünftiger ist jetzt noch Asybewerber (also
über das Sozialamt versichert), wird aber dann Arbeit suchen.
Wie versichert er sich am günstigsten? Gibt es eine
Alternative zu den teuern Privaten?

Günstige Private :wink:

Nee, mal Spaß beiseite.
Da ich jetzt nicht weiß, welchen Status du besitzt, also in der gesetzlichen oder privaten Versicherung versichert, versuche ich dir mal beide Fälle zu schildern.

  1. Du bist privat versichert.
    – Verdienst du über Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), so musst du deinen Ehemann bei dir mitversichern. In der privaten Versicherung.
    Verdienst du unter der JAEG (77.400 DM), so kann sich dein Mann bei jeder gesetzlichen Versicherung versichern und das Arbeitsamt führt die Beiträge an diese Versicherung so lange ab, wie dein Mann Leistungen des Arbeitsamtes empfängt und diese über 630 DM liegen. Sollte er weniger verdienen, unterliegt er nicht der Versicherungspflicht und müsste mit einem fiktiven Gehalt eingestuft werden, um ihn nicht in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Dies ist dann der Mindestbeitrag, der in etwa bei 450 DM pro Monat liegen müsste.

  2. Du bist gesetzlich versichert.
    Du kannst deinen Mann im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei bei dir mitversichern, sofern sein Einkommen unter 630 DM liegt. Liegt er mit seinen Bezügen über diesem Einkommen so unterliegt er auch der Versicherungspflicht und kann somit einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten und das Arbeitsamt zahlt wiederum die Beiträge so lange, wie es Leistungen an deinen Ehemann erbringt.

  3. Dein Mann nimmt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf:
    Nun zahlt der Arbeitgeber von seinem Bruttoeinkommen die Beiträge automatisch an die Krankenversicherung. Verdient er zwischen 6450 DM und 630 DM im Monat, so eben an die gesetzliche Krankenversicherung und verdient er darüber, so wahlweise an die gesetzliche oder private Versicherung.

Ich hoffe, dass ich es verständlich erklärt habe, richtig müsste es sein, und geholfen zu haben.

In diesem Sinne…

Gruß
Marco