KV für Selbständige gesetzl./priv

Hi,

kann mir bitte jemand eine Art Schablone an die Hand geben mit der sinnig nachzuvollziehen ist wie sich Selbständege:

a, priv./gesetzl. freiwillig versichern wenn Sie Kinder haben, stimmt die Grenze von ca. 6.150 DM wenn der Ehegatte im Betrieb mitarbeitet so daß die Kinder dann beim Mitarbeitenden in der gesetzl. KV versichert sind?

b, Wie kann mensch aus der priv. in die gesetzl. zurück wenn er/sie selbständig ca. 5.000 DM und nichtselbständig ca. 3.000 DM verdient

c, Welche Grenzen gelten für einen Studenten in der KV der „nebenbei“ selbständig ist?

Bin dankbar für jeden Hinweis

Gruß an alle Robin Hoods des Inets

Hi T.,

ich bin kein Fachmann für Sozialversicherungsfragen und kann deshalb nur empfehlen, wo und ggf. Du kompetente Beratung erhälst: wende Dich in Fagen der Krankenversicherung einfach an eine in Deiner Nähe, schildere den Fall und laß´ Dich beraten. Da man Dich als potentiellen Kunden (Mitglied) bestimmt interessant findet, wird man sich m. E. reichlich Mühe geben!

Hi,

kann mir bitte jemand eine Art Schablone
an die Hand geben mit der sinnig
nachzuvollziehen ist wie sich
Selbständege:

a, priv./gesetzl. freiwillig versichern
wenn Sie Kinder haben, stimmt die Grenze
von ca. 6.150 DM wenn der Ehegatte im
Betrieb mitarbeitet so daß die Kinder
dann beim Mitarbeitenden in der gesetzl.
KV versichert sind?

Kinder müssen nur dann beitragspflichtig versichert werden, wenn du über 77.400,- DM verdienst oder deine Frau keine sozipflichtige Arbeit (nach Erziehungsurlaub) mehr nachgeht! Kleiner Trick mit Ehegattenarbeitsvertrag!!!

b, Wie kann mensch aus der priv. in die
gesetzl. zurück wenn er/sie selbständig
ca. 5.000 DM und nichtselbständig ca.
3.000 DM verdient

Warum zurück???

c, Welche Grenzen gelten für einen
Studenten in der KV der „nebenbei“
selbständig ist?

Normalerweise 12.000,- DM p.a. Aber wer kann Dir was nachweisen?

Gruß Ralf