KV für Studenten

Guten Abend!

Hat ein an einer Uni immatrikulierter Student einen Rechtsanspruch auf eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse?

Falls es diesen Anspruch auf Versicherung in einer gesetzlichen KV gibt, hat der Student nach Abschluß seines Studiums ein Anrecht, in der gesetzlichen KV zu bleiben?

Gibt es eine Altersgrenze für die studentische KV?

Folgender Fall: Ein Mensch, 54 Jahre alt, in den letzten Jahrzehnten nicht krankenversichert gewesen, beginnt ein Uni-Studium und möchte Mitglied einer gesetzlichen KV werden. Geht das? Bei Abschluß des Studiums wird der Mann voraussichtlich 58 Jahre alt sein. Darf er danach freiwilliges Mitglied der KV bleiben?

Hintergrund der Frage: Bisher dachte ich, nur ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis führt bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres in die gesetzliche KV. Führt eine Immatrikulation in gleicher Weise in die gesetzliche KV?

Gruß
Wolfgang

Guten Abend!

Hat ein an einer Uni immatrikulierter Student einen
Rechtsanspruch auf eine Krankenversicherung in einer
gesetzlichen Krankenkasse?

Ja, diese sind versicherungspflichtig.

Falls es diesen Anspruch auf Versicherung in einer
gesetzlichen KV gibt, hat der Student nach Abschluß seines
Studiums ein Anrecht, in der gesetzlichen KV zu bleiben?

Hängt von seinem dann ausgeübten Beruf ab (Beamte, über der BBG verdienende, etc.)

Gibt es eine Altersgrenze für die studentische KV?

Ja, guckst du hier:
http://www.uni-hohenheim.de/~swho/abisz/lexikon.php?..

Folgender Fall: Ein Mensch, 54 Jahre alt, in den letzten
Jahrzehnten nicht krankenversichert gewesen, beginnt ein
Uni-Studium und möchte Mitglied einer gesetzlichen KV werden.
Geht das? Bei Abschluß des Studiums wird der Mann
voraussichtlich 58 Jahre alt sein. Darf er danach freiwilliges
Mitglied der KV bleiben?

Freiwillig heißt auch, das die KK entscheiden darf, ob Sie denjenigen annhemen will.

Hintergrund der Frage: Bisher dachte ich, nur ein
versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis führt bis
zur Vollendung des 55. Lebensjahres in die gesetzliche KV.
Führt eine Immatrikulation in gleicher Weise in die
gesetzliche KV?

Ja, denn die Studenten sind per Gesetz versicherungspflichtig. Aber wenn der Status nicht mehr gegeben ist, fliegen die meistens raus, wenn das „Risiko“ nicht stimmt.

Schau mal auch hier:
http://verbraucherschutz.wtal.de/versicherungen-stud…

Vielleicht hat uns Günter noch was dazu zu sagen. Er ist da wohl eher der erste Ansprechpartner. Ist wohl ein rein hypothetischer Fall oder?? Denn welche 55 jährige, der sich immatrikulieren kann, hat keine KV??

Gruß

Martin

Hallo Martin

Hat ein an einer Uni immatrikulierter Student einen
Rechtsanspruch auf eine Krankenversicherung in einer
gesetzlichen Krankenkasse?

Ja, diese sind versicherungspflichtig.

Jein!
Wenn ein Student vorher bei den Eltern Privat war, dann bleibt es das auch!

Falls es diesen Anspruch auf Versicherung in einer
gesetzlichen KV gibt, hat der Student nach Abschluß seines
Studiums ein Anrecht, in der gesetzlichen KV zu bleiben?

Hängt von seinem dann ausgeübten Beruf ab (Beamte, über der
BBG verdienende, etc.)

War er während des Studiums pflichtversichert, dann kann er anschließend sich in seinem neuen Beruf ebenfalls freiwillig versichern (so über der BBG. auch wenn er im Monat 50.000 Euro verdienen sollte .

Gibt es eine Altersgrenze für die studentische KV?

Ja, guckst du hier:
http://www.uni-hohenheim.de/~swho/abisz/lexikon.php?..

Folgender Fall: Ein Mensch, 54 Jahre alt, in den letzten
Jahrzehnten nicht krankenversichert gewesen, beginnt ein
Uni-Studium und möchte Mitglied einer gesetzlichen KV werden.
Geht das? Bei Abschluß des Studiums wird der Mann
voraussichtlich 58 Jahre alt sein. Darf er danach freiwilliges
Mitglied der KV bleiben?

Freiwillig heißt auch, das die KK entscheiden darf, ob Sie
denjenigen annhemen will.

m.M. nach: nein, Du wirst nicht mehr bei den kassen angenommen.
Doch man soll nie nie sagen: vor einem Monat hat die AOK Badenwürttember eine bisher privsat Versicherte, der weit über der BBG verdient aufgenommen.

Hintergrund der Frage: Bisher dachte ich, nur ein
versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis führt bis
zur Vollendung des 55. Lebensjahres in die gesetzliche KV.
Führt eine Immatrikulation in gleicher Weise in die
gesetzliche KV?

Ja, denn die Studenten sind per Gesetz versicherungspflichtig.
Aber wenn der Status nicht mehr gegeben ist, fliegen die
meistens raus, wenn das „Risiko“ nicht stimmt.

Versicherungspflichtig sind sie erst, wenn sie sich dafür entschieden haben. Dann müssen sie das gesamte Studium dabei bleiben.
Doch bei einem 54 - 55 Jährigen?

Schau mal auch hier:
http://verbraucherschutz.wtal.de/versicherungen-stud…

Grüße Raimund
sollte ich hier daneben liegen, was ich nicht glaube, würde ich mich gerne belehren lassen.

Hallo Wolfgang,
die studentische Pflichtversicherung greift grundsätzlich nur bis zum
einschl. 30.Lebensjahr und da auch nur bis zum 14. Fachsemester.
Über die Altersgrenze kann im Ausnahmefall nur dan gegangen werden,
wenn das Studium nicht zeitgerecht aufgenommen werden konnte.
Aber dieser Einzelfall kann nur die Altersgrenze um einen relativ geringen Zeitraum überschreiten.
Also ein 54jähriger pflicgtversicherter Student wird es nicht geben.

Gruss

Günter Czauderna