Guten Abend!
Hat ein an einer Uni immatrikulierter Student einen Rechtsanspruch auf eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse?
Falls es diesen Anspruch auf Versicherung in einer gesetzlichen KV gibt, hat der Student nach Abschluß seines Studiums ein Anrecht, in der gesetzlichen KV zu bleiben?
Gibt es eine Altersgrenze für die studentische KV?
Folgender Fall: Ein Mensch, 54 Jahre alt, in den letzten Jahrzehnten nicht krankenversichert gewesen, beginnt ein Uni-Studium und möchte Mitglied einer gesetzlichen KV werden. Geht das? Bei Abschluß des Studiums wird der Mann voraussichtlich 58 Jahre alt sein. Darf er danach freiwilliges Mitglied der KV bleiben?
Hintergrund der Frage: Bisher dachte ich, nur ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis führt bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres in die gesetzliche KV. Führt eine Immatrikulation in gleicher Weise in die gesetzliche KV?
Gruß
Wolfgang