KV für Studis alle gleich?

Hallo ihr,
Nachbars Tochter (20)geht in Kürze zum studieren nach Passau und muß natürlich Krenkenversichert sein. Ist es da eigentlich günstiger, bei Muttis privater mitversichert zu sein oder sollte sie selber eine Pflicht - KV abschließen? Sind im letzteren Fall die Beiträge überall gleich, wie meine Nachbarin behauptet? Ich meine, es müßte doch da auch Beitragsunterschiede geben wie in der gestzlichen KV für Arbeitnehmer, oder?

Schönes Wochenende Euch allen!

:smile: BT

@die üblichen „google doch mal“ - Antworter: Keine Sorge, das mache ich jetzt gleich! :wink:

hallo,
wenn sie im Montat mehr als 400 Euro verdient, muss sie sich selbst versichern, sonst kann sie in der familienversicherung bleiben und spart geld. also, wenn das Geld irgendwo auftaucht, zb. lohnsteuerkarte :smile:
Die Nachbarin hat recht, alle KVs kosten gleich für die „freiwillige Versicherung als Student“

steffi

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Hallo,
nein, die Beiträge zur Studentischen Pflichtversicherung sind bei allen gesetzlichen Kassen gleich.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo steffi,
leider nicht ganz richtig - mit Beginn des Studiums tritt Krankenversicherungspflicht ein.
Sie muss in eine gesetzliche Krankenkasse. Bei pflichtversicherten Studenten sind die Beiträge
bei allen Krankenkassen gleich. Eine Familienversicherung gibt es in der PKV nicht. Wenn Sie in der
PKV bleiben will muss sie sich von der Krankenversicherungsplicht der Studenten befreien lassen, dies
geschieht durch eine gesetzliche Kasse.
Die Beiträge für freiwillig versicherte Studenten können bei den gesetzlichen Krankenkassen durchaus
unterschiedlich sein.

Gruss

Günter Czauderna

Befreiung von der GKV

Eine Familienversicherung gibt
es in der PKV nicht. Wenn Sie in der
PKV bleiben will muss sie sich von der
Krankenversicherungsplicht der Studenten befreien lassen, dies
geschieht durch eine gesetzliche Kasse.

Hallo günter,

du scheinst dich ja auszukennen, deshalb mal eine frage aus interesse: ich kenne einige mitstudis, die einfach weiter in der FamilienPKV ihrer Eltern geblieben sind, bis zu einem gewissen Alter geht das ja. Oder hat das was damit zu tun, dass das alles lehrerkinder waren? Ich hingegen musste mich befreien lassen, um in die Familienversicherung zurückzukomen, weil ich vorher gearbeitet habe und gesetzlich versichert war. was passiert eigentlich, wenn man das so wie ich gemacht hat und nach dem studium erstmal arbeitslos sein sollte? die befreiung gilt doch nur für die dauer des studiums, aber kommt man ohne job in eine gesetzliche kasse?

gruß, z

Hm, bist du da sicher?
Als ich mit dem Studium angefangen habe und noch kein Geld verdient hatte, war ich bei meiner Mutter mitversichert! Erst als ich nebenbei gearbeitet habe, bin ich selbst versichert gewesen.
kann aber auch sein, dass das jetzt neu ist…ist ja schon 5 Jahre her :wink:
steffi

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Hallo Zewa,
ja, du hast recht, die Befreiung gilt nur für die Dauer des Studiums.
Ohne das Krankenversicherungspflicht vorliegt kommt jemand aus der PKV nicht in die GKV.
Die Familienversicherung in der GKV geht vor die Versicherungspflicht als Student.
Eine Versicherung in der PKV, egal welcher Art bedarf immer einer Befreiungsbescheinigung einer
GKV-Kasse für die studentische Pflichtversicherung.
Normalerweise ist es so, dass bei Einschreibung als Student man gegenüber der UNI eine Krankenversicherung
nachweisen muss. Viele UNI´s bestehen auf die Vorlage eines Befreiungsbescheides wenn es sich bei der
nachgewiesenen Versicherung um eine PKV handelt. Bei den UNI`s, die das nicht tun, kann es dann
passieren dass Studenten weiterhin in der PKV verbleiben ohne die Befreiung beantragt zu haben.
Das könnte u.U. zu Nachforderungen seitens des GKV kommen, wenn es denn rauskommt.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Steffi,
da bin ich mir sehr sicher - ich mach den Job seit fast 37 Jahren - das will zwr nicht unbedingt heissen, dass
ich immer recht habe - trotzdem.
Bei dir war es offensichtlich so:
Du warst in der PKV versichert (Familienversicherung - vergleichbar mit der GKV gibt es dort nicht) und hast
ein Studium aufgenommen. Deine UNI war mit dem Nachweis deiner Versicherung bei der PKV zufrieden
und hat auf den BEfreiungsbescheid verzichtet - sow weit so gut (oder schlecht ).
Dann hast du eine Beschäftigung aufgenommen -Aufgrund deines Verdienstes trat dann Krankenversicherungspflicht
als Arbeitnehmerin ein, die immer vor die Krankenversicherungspflilcht als Studentin geht. Deshlab wurdest
dann auch bei der GKV angemeldet.

War es so ??

Gruss

Günter

hi Günter,
verstehe ich das richtig:
PKV = Private Krankenversicherung
GKV = Gesetzliche.

dann war das bei mir nicht so. Ich war davor in der GKV meiner Mutter familienversichert. Dann selbst versichert in der GKV als Student.

steffi

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Hallo Steffi,
ja GKV = gesetzliche Kasse
und bei dir ist das richtig gelaufen, du bist als Studentin pflichtversicht worden, weil dein Einkommen die
Grenze überschritt, die für die Familienversicherung massgebend war.
Das Ende der Familienversicherung wegen Überschreiten von Einkommensgrenzen hat nichts mit dem
Status Student zu tun sondern gilt für sich selbst.

Gruss

Günter