KV- gesamtes Jahr zu hoher Beitrag

Hallo Lesende,
folgender Sachverhalt: ein Arbeitnehmer ist freiwillig in der gesetzlichen KV versichert, da er 2 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Der monatliche Beitrag lag bei 575 €- eben diese 15,5% von der Verdienstgrenze (oder wie man das nennt) von 3712,50 €. (Diese Verdienstgrenze wurde wohl in 2012 auf 3825 € angehoben)
Auf Grund verkürzter Arbeitszeit liegt sein Gehalt im Januar 2012 unter 3825 € (und wird es wohl auch die nächsten Monate so sein). Trotzdem hat die KV den Maximalbetrag abgezogen. (der AG hat in dem Fall natürlich nur seinen Zuschuss von 7,3% von dem wahren Gehalt des AN gezahlt).
Hat sich die KV vertan oder wird erst Ende 2012 von der KV geprüft, ob der AN oberhalb der der Beitragsbemessunggrenze verdient hat und erst im nächsten Jahr dann wieder der Beitrag entsprechend 15,5% des wahren Gehalts angepasst?
Gruß pucky

Hallo,

Die Krankenkasse zieht keine Beiträge bei dem AN ein.

Die Abrechnung des KV-Beitrages läuft über den AG entsprechend der Gehaltsabrechnung.

Gruß Merger

Hallo,
Ausnahmen bestätigen die Regel - es gibt schon Arbeitgeber, die ihren freiwillig Versicherten Arbeitnehmern, die bei einer GKV-Kasse versichert, den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung mit auszahlen.
Nun zum Fall selbst - woher soll die Kasse wissen, dass der Betreffende Arbeitnehmer nicht mehr der Krankenversicherungspflicht unterliegt ??
Das kann und muss der Arbeitgeber feststellen und den Arbeitnehmer entsprechend bei der Kasse um melden.
Also, den Arbeitgeber ansprechen und dazu befragen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

der Arbeitgeber hat gepennt, er hätte den AN pflichtig melden müssen. Vielleicht hat sich das auch nur überschnitten.

Eine Rückfrage bei Kasse und AG kann nicht schaden.

Gruss

Barmer