KV in Elternzeit als Student oder NIcht-Student

Hallo! Ich habe eine Frage:

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (bin aber auch noch als Studentin eingeschrieben und zahle einen studentische KV-Betrag). Neben dem Studium und der Schwangerschaft habe ich 80h im Monat gearbeitet, ich war auf 830€-Basis angestellt (hatte Abzüge der Pflegeversicherung und ansonsten die übliche studentische Versicherung).

Stimmt es, dass ich in der Elternzeit beitragsfrei versichert sein kann (vorausgesetzt ich exmatrikuliere mich)?

Vielen Dank,

Theresa

Hallo Theresa,

ja das stimmt. Aber Du darfst dann auch nicht als Student arbeiten und am Ende würdest Du von Deinem 830 mehr Beitrag zahlen als jetzt und Dein Arbeitgeber auch.

Alles Gute.

Hallo Theresa,

das mit den 80 Stunden und 830 Euro als Angestellter und dann noch mit einer Studentischen Krankenversicherung ist (meine) ich nicht korrekt. Würd ich überprüfen lassen.
Die Beitragsfrei Krankenversicherung müßte funktionieren.
MfG
Leo

das stimmt du bist beitragsfrei mit exmatrikulation für längstens 3 jahre (elternzeit)

Kostenlos bist du versichert, so lange du Elterngeld erhältst. Bist du denn alleinerziehend? Sonst wärst du ja über deinen Ehemann in der Familienversicherung.

Hallo! Ich habe eine Frage:

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (bin aber auch noch als
Studentin eingeschrieben und zahle einen studentische
KV-Betrag). Neben dem Studium und der Schwangerschaft habe ich
80h im Monat gearbeitet, ich war auf 830€-Basis angestellt
(hatte Abzüge der Pflegeversicherung und ansonsten die übliche
studentische Versicherung).

Stimmt es, dass ich in der Elternzeit beitragsfrei versichert
sein kann (vorausgesetzt ich exmatrikuliere mich)?

Vielen Dank,

Theresa

Hallo Theresa,

wenn du dich exmatrikulierst, musst der Arbeitgeber dich sozialversicherungspflichtig anmelden. Nur wenn er das tut und die Beschäftigung fort besteht, ist eine Beitragsfreie Versicherung möglich.

Hast du aus der Beschäftigung Mutterschaftsgeld bekommen? Wenn nicht setz dich umgehend mit deiner Krankenkasse in Verbindung, damit du das Mutterschaftsgeld noch gezahlt wird.

Kann nicht helfen ! Sorry.
VG ayro

Hallo Theresa,

die beitragsfreie Elternzeit setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Dies ist bei Dir als Werksstudentin leider nicht gegeben.

Gruß
Thomas

Beitragsfrei nur wenn Sie pflichtversichert sind.
Bitte mit der Kasse abstimmen.
Gruß.

Nach meinem Wissen ja
MfG
Dr. WS

Hallo,

da bin ich leider überfragt…

Gruß
franjo

da kann ich dir leider nicht helfen :frowning:

Hallo Theresa,

das ist ein nicht ganz einfacher Fall.

Aus Deinen Erklärungen kann ich nämlich nicht genau erkennen wie Dein letzter sozialversicherungspflichtiger Status war (also vor der Elternzeit). Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Raten bring einen da nicht weiter.

Ruf doch am besten bei Deiner Krankenkasse an. Die haben Einsicht in Deine Versicherungshistorie und können Deine Frage sicher in 3 Minuten klären.

Schönes Wochenende

Frank

www.frank-domanske.ruv.de

Nein, Beitragsfreiheit ist nur möglich, wenn Sie in der Beschäftigung einen Anspruch auf Krankengeld gehabt hätten und das ist leider nicht der Fall. Anbei ein Auszug aus dem § 192 SGB V:

§ 192
Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange

  1. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,

Hallo,

es gibt Krankenkassen, die während des Elterngeldbezuges (ab der Exmatrikulation) die Mitgliedschaft beitragsfrei führen. Elternzeit ohne Elterngeld führt nicht zur Beitragsfreiheit, weil die Beschäftigung nur nebenberuflich ausgeübt wurde. Das kann aber ggf. je nach Krankenkasse unterschiedlich gesehen werden. Ggf. einen Monat für mehr als 400 Euro brutto arbeiten, danach besteht dann bis zum Ende der Elternzeit Beitragsfreiheit, wenn das Arbeitsverhältnis bis dahin besteht.

Gruß

RHW

Hallo Sie haben Recht!

ich habe mich bei der KV erkundigt und ich werde mich exmatrikulieren und daraufhin in meiner Elternzeit beitragsfrei versichert sein! (Techniker)
Danke für die Antwort!

Hallo Theresa Machauer,

da du zurzeit einen studentischen Beitrag zahlst bist du also in der Krankenversicherung als „freiwilliges Mitglied“ versichert. Dann gilt für die beitragsfreie Versicherungsmöglichkeit nur dann, wenn du verheiratet bist und dein Partner auch gesetzlich versichert ist und somit dem Grunde nach ein Anspruch auf eine gesetzliche Familienversicherung béstünde. Anderfalls läuft die freiwillige Versicherung weiter und es sind Beiträge zu zahlen!

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

leider kann ich da nicht wirklich weiterhelfen. Wenn du vor der Geburt in der gesetzlichen KV versichert warst, kannst du in der Elternzeit beitragsfrei versichert bleiben. Nur weiß ich nicht, wie sich das mit dem studentischen Status verhält.

Grüße
Caddy