KV - Lücke zwischen Bachelor und Master

Hallo,

ich hoffe dass sich irgendwer die Mühe macht sich dies alles durch zu lesen.

Ich will demnächst ein Masterstudium beginnen (Oktober). Mein Bachelorstudium ging bis Februar. Ich bin 24 und somit aus der gesetzlichen Familienversicherung gefallen. Ich hätte mich freiwillig versichern müssen, aber als unter 25-jährige und bei den Eltern wohnend hab ich keinen Anspruch auf Hilfeleistungen und so war mir der monatliche Beitrag einfach zu viel.

Für das Stdium muss man aber eine Versicherung vorlegen (abgesehen von der gesetzlichen Pflicht) und nun steh ich vor einigen Problemen und Fragen und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

  1. Wenn ich mich gesetzlich versichern lasse, muss ich die Monate, die ich jetzt nicht versichert war, nachzahlen. Ich habe gelesen dass Private darauf verzichten würden und nur den Beitrag zur Pflegeversicherung nachfordern. Stimmt das? Und wäre so die Lücke geschlossen?

  2. Um mich studentisch privat versichern zu können, muss ich mich da erst von der Versicherungspflicht befreien lassen. Könnte es da Probleme geben, da ich ja gar nicht versichert bin?

  3. Mir wurd gesagt und ich habs auch gelesen, dass es nach dem Studium Schwierigkeiten gäbe wieder in die gesetzliche zu wechseln. Aber worin bestehen diese Schwierigkeiten? Ist es nicht so, dass man nach dem Studium automatisch aus der privaten herausfällt, wenn man keinen Job über einer bestimmten Einkommensgrenze erhält? Nach dem Studium nehme ich entweder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf oder melde mich arbeitslos. In beiden Fällen rutscht man doch wieder in die GKV oder nicht? Jedoch bin ich mir nicht sicher ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und somit auf Übernahme von Beiträgen, da man dafür eine bestimmte Zeit versicherungspflichtig gearbeitet haben muss und ich dies nicht erfülle.

  4. Der günstigste Studententarif, den ich gefunden habe betrug knapp 130€/Monat (für Frauen). Sind die Privaten wirklich um so vieles teurer? Ich habe keinerlei Beschwerden und bin auch so gut wie nie beim arzt (in den letzten 5 Jahren vl 2x, außer Zahnarzt). Wenn ich von diesen Beiträgen ausgehe, komme ich mit der GKV trotz Rückzahlungen günstiger weg.

Vielen Dank

Hallo,
warst du bei deinem Ersstudium nur familienversichert oder als Student pflichtversichert ?
Gruss
Czauderna

Während des Bachelorstudiums war ich familienversichert.

Hallo, da geht einiges durcheinander.

Die Familienversicherung endet, wenn man 25 wird oder die Ausbildung beendet ist. Die Wartezeit auf ein aufbauendes Studium wird aber regelmäßig als Teil der Ausbildung anerkannt. Wieso hat das nicht geklappt ? Und wenn Du zum Beginn des Masters noch keine 25 bist, gibt es weiter Familienversicherung.

Ja, wir haben Versicherungspflicht in Deutschland und die Beiträge sind nachzuzahlen. Ich hoffe mit Dir, dass das Masterstudium noch zur studentischen Pflichtversicherung führt, dann wärst Du mit etwas über 50 EUR noch krankenversichert. Diese studentische Pflichtversicherung tritt auch ein, wenn Du während des Studiums 25 wirst. Ansonsten kommt der freiwillige Mindestbeitrag zum Tragen, der mit 140 EUR deutlich höher ist.

Die private Krankenversicherung (zu der ich bei prekären Berufs- uind Einkommensverhältnissen nicht rate)wird einen Vorversicherungsnachweis anfordern und auch dann kommt die Nachzahlung an die GKV auf Dich zu.

In die GKV kommt man durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung, nicht durch Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I !

Gruss

Barmer

Hallo,

die gesetzliche Familienversicherung gibt es an sich bis 23. Sie ist bis maximal 25 möglich, wenn man sich anschließend in Ausbildung/Studium befindet. Die Wartezeit wird bei mir nicht anerkannt, da sie als Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten angesehen wird und die kann bis zu vier Monate betragen (wurd mir von meiner Krankenkasse gesagt). Während des Masterstudiums kann ich mich über den Studententarif versichern lassen. Das wäre kein Problem.

Gruss

studila

Hallo,
nachdem die Moderation offenbar meint, dass du hier FAQ 1129 nicht missachtet hast, kann ich auch meine Antwort geben.
Also, da noch nie Krankenversicherungspflicht als Student eingetreten ist, besteht die grundsätzliche Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Krankenversicherungspflicht von dieser befreien zu lassen - zwangsläufig bedeutet dies den Wechsel in die PKV.
Eine Rückkehr in die GKV ist dann als Student nicht mehr und ansonsten nur bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht, z.B. als Beschäftigter möglich.
Gruss
Czauderna