Hallo Kollegen,
die Situation:
- Ehepaar in Zugewinngemeinschaft
Er pflichtversichert über Beitragsbemessungsgrenze liegend (KV, sowie RV)
Sie nie erwerbstätig gewesen, also kein Einkommen und Vermögen wurde nicht in die Ehe eingebracht - Kauf eines Hauses mit 4- stelliger Jahres- Bruttomiete (im Grundbuch gehören Ihm/ Ihr jeweils 50%) - wurde also vom Vermögen des Ehemanns bezahlt (nicht falsch verstehen - ist schon eine Zugewinngemainschaft - suche nur nach Ansatzpunkten zur Zurechnung der Vermieteinkünfte zum Ehemann)
Die Frage:
Wie muß/ kann man argumentieren, damit die Krankenversicherung die Familienversicherung der Ehefrau akzeptiert.
Gibt es vergleichbare Beispiele/ Gerichts- Urteile?
Ich bedanke mich schon mal für die tatkräftige Unterstützung - vielleicht hattet ihr so eine Siuation schon mal in ähnlicher Form.
Gruß
Matthias