KV- Pflicht bei Mieteinkünften

Hallo Kollegen,

die Situation:

  • Ehepaar in Zugewinngemeinschaft
    Er pflichtversichert über Beitragsbemessungsgrenze liegend (KV, sowie RV)
    Sie nie erwerbstätig gewesen, also kein Einkommen und Vermögen wurde nicht in die Ehe eingebracht
  • Kauf eines Hauses mit 4- stelliger Jahres- Bruttomiete (im Grundbuch gehören Ihm/ Ihr jeweils 50%) - wurde also vom Vermögen des Ehemanns bezahlt (nicht falsch verstehen - ist schon eine Zugewinngemainschaft - suche nur nach Ansatzpunkten zur Zurechnung der Vermieteinkünfte zum Ehemann)

Die Frage:

Wie muß/ kann man argumentieren, damit die Krankenversicherung die Familienversicherung der Ehefrau akzeptiert.

Gibt es vergleichbare Beispiele/ Gerichts- Urteile?

Ich bedanke mich schon mal für die tatkräftige Unterstützung - vielleicht hattet ihr so eine Siuation schon mal in ähnlicher Form.

Gruß

Matthias

Hallo,
ich kann dazu nur sagen, dass wir uns in solchen Fällen einmal auf die Erklärung des Versicherten verlassen und als Nachweis den letzten vorliegeneden
Einkommenssteuerbescheid benötigen. Konkret in diesem Falle sehe ich, dass es spätestens beim nächsten Seuerbescheid und der nächsten prüfung der Familienversicherung zum Ende der Familienversicherung kommen wird weil das Einkommen der Ehefrau 375,00 € mtl. überschreiten wird.
Um die gewünschte Antwort zu erhalten wäre m.E. die Frage besser an einen Steuerexperten zu richten.
Gruss
Czauderna

4 stellen aha also 1000,-€ im Jahr kein Problem :smile:
sollten es allerdings diese 4 Stellen sein 10.000
davon 50 % 5000 kein Anspruch auf Familienversicherung.
geregelt im SGB V § 10
Gruß

Hallo, es gibt schon Urteile, die jedoch möglicherweise überholt sind bzw. evtl zu Eurer speziellen Grundausgangslage nicht ganz passen. Google: „Familienversicherung in der GKV + Mieteinnahmen“. Ich würde mich aber unverbindlich von verschiedenen Krankenkassen (ausser der eigenen) beraten lassen ggfs. einen Fachanwalt für das Versicherungswesen hinzuziehen,bevor ich meine eigene KK über den „neuen“ Sachverhalt informiere.

VG
AYRO

Man benötigt keine besondere Argumentation, wenn man darauf achtet, dass bei der Ehefrau im Steuerbescheid die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht ausgewiesen werden. Inwieweit das Auswirkungen auf die Steuerzahlungen hat kann ich nicht sagen. Aber die Krankenkassen nehmen den Steuerbescheid als Grundlage und rechnen die Einkünfze der Person zu, bei der sie ausgewiesen werden.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Im Einkommenssteuerbescheid wird stehen, dass der Ehemann die Überschüsse zu versteuern hat. Hierzu gibt es ja entsprechende Spalten - eine für den Ehemann und eine für die Ehefrau. Ist ihnen bekannt, ob das von Krankenkassen angefochten wird? Steuerrechtlich ist das absolut einwandfrei, da ich mich mit meiner Frau, wie gesagt, in einer Zugewinngemeinschaft befinde - und da kann man die Vermögensgegenstände beliebig hin- und herschieben, da aus der zugewinngemeinschaft für die Zugewinngemeinschaft kein steuerlicher Nachteil entstehen darf.

Gruß

Matthias

Hallo,
ich kann dazu nur sagen, dass wir uns in solchen Fällen einmal
auf die Erklärung des Versicherten verlassen und als Nachweis
den letzten vorliegeneden
Einkommenssteuerbescheid benötigen. Konkret in diesem Fall
sehe ich, dass es spätestens beim nächsten Seuerbescheid und
der nächsten prüfung der Familienversicherung zum Ende der
Familienversicherung kommen wird weil das Einkommen der
Ehefrau 375,00 € mtl. überschreiten wird.
Um die gewünschte Antwort zu erhalten wäre m.E. die Frage
besser an einen Steuerexperten zu richten.
Gruss
Czauderna

Hallo nicnic,

das war auch die von mir angepeilte Strategie. Ich werde der KK den Einkommenssteuerbescheid schicken und da wird stehen, dass die Ehefrau kein Einkommen hat.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Steuer kann ich nur sagen, dass dies per Gesetzeswegen keinen Einfluß hat - da Zugewinngemeinschaft. Wie das bei Gütertrennung ist, weiß ich nicht - vermute aber dass dies dann die Steuerhöhe beeinflußt.

Gruß und Danke für den Input.

Matthias

Hallo Matthias,
wer über der Beitragsbemessungsgrenze bzw. JAEG (jahresarbeitsentgeltgrenze) verdient ist nicht Pflichtversichert, sondern Freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).Aufgrund der Zugewinngemeinschaft erhält die Frau 50 % der Mieteinnahmen, wer oder was gekauft hat und von welchen Geld spielt hier keine Rolle.
Eine kostenfrei Familien-Mitversicherung ist nur möglich wenn die 50 % der erzielten Miete 1/7 die monatlichen Bezugsgröße, das sind für 2012 - 365,00 Euro nicht überschreitet, oder wenn Sie arbeitet eben die bekannten 400,00 Euro-Jobs.

Alles über 365,00 an Mieteinnahmen oder 400,00 bei einen Job machen eine kostenfreie Familien-Mitversicherung nach meiner Ansicht - unmöglich!!

Hier noch ein Link dazu:

http://rente-rentenberater.de/20080803140/gesetzlich…

Mfg
Leo

Hallo mayflyornot,

da gibt es wenig Argumentationsspielraum. Für die kostenfreie Familienmitversicherung gilt seit diesem Jahr eine Einkommensgrenze von 375 €. Sobald die Mieteinnahmen höher als mtl. 750 € sind ist eine Familienversicherung für deine Ehefrau ausgeschlossen.

(Rechnung: 750 € : 2 = 375 € / das Haus gehört deiner Frau zur Hälfte, also gehören ihr auch die Mieteinnahmen zur Hälfte)

viele Grüße
sigi-der-schwabe

da kann ich leider nicht helfen