KV pflicht bei studium im ausland und gewerbe in D

Jemand der in GB studiert ist dort automatisch über den NHS auch im EU „ausland“ sprich in Deutschland versichert.

Wenn nun aber ein Gewerbeschein / geringfügige selbstständige beschäftigung und 2. wohnsitz in DE besteht, muss dann eine Krankenversicherung in DE zusätzlich abgeschlossen werden?

Man kann wohl keinen 2. Wohnsitz in DE haben wenn der 1. Wohnsitz im ausland ist, dieser wird dann automatisch Erstwohnsitz.
Also obwohl Hauptaufenthalt in GB ist befindet sich ein Wohnsitz in DE und es werden dort Steuern bezahlt.

Hallo,
etwas knifflig die Frage - betrachten wir es einmal von folgender Warte aus. Der Gesetzgeber verlangt für jeden Menschen mit 1. Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung, egal ob PKV oder GKV. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird, die der Leistung einer GKV-Vollversicherung oder eines PKV-Basis-Tarifs entspricht.
Der Nachweis einer solchen Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU. und der Abkommensländern
entspricht dieser Forderung - ergo, sage ich in diesem Fall - er muss sich in Deutschland nicht extra versichern.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn man eine Krankenversicherung in einem anderen EU-Staat hat, ist die Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall in D erfüllt.

Ich würde persönlich würde mich aber bei der DVKA erkundigen, ob nach den Abgrenzungsregelungen der EU der Anspruch gegenüber dem NHS in dieser Konstellation tatsächlich besteht.

GrußRHW