Jemand der in GB studiert ist dort automatisch über den NHS auch im EU „ausland“ sprich in Deutschland versichert.
Wenn nun aber ein Gewerbeschein / geringfügige selbstständige beschäftigung und 2. wohnsitz in DE besteht, muss dann eine Krankenversicherung in DE zusätzlich abgeschlossen werden?
Man kann wohl keinen 2. Wohnsitz in DE haben wenn der 1. Wohnsitz im ausland ist, dieser wird dann automatisch Erstwohnsitz.
Also obwohl Hauptaufenthalt in GB ist befindet sich ein Wohnsitz in DE und es werden dort Steuern bezahlt.