Kv-pflicht direktversicherung

Hallo Zusammen!
bekanntermaßen sind Auszahlungen aus Direktversicherungen KV- und PV-pflichtig geworden seit 2004; auch Alt-Verträge. Besteht diese nachgelagerte Versicherungspflicht auch dann, wenn in den Jahren der Einzahlung der Beiträge zu der Direkt-LV diese Summen ohnehin nicht-kv-pflichtig waren wegen der Überschreitung der jeweiligen Versicherungspflicht-Grenze? d.h. man hatte in diesen Jahren ohnehin stets den KV-Höchstbetrag eingezahlt ohne diesen durch die Direkt-Vs. gekürzt zu haben. Vielen Dank für Eure Rückmeldungen! Micha-Berlin

Herr Hauschulz ist verreist und kann zur Zeit keine Anfragen beantworten

Hallo Micha-Berlin,

leider ja.

Der Staat macht hier „zweimal“ Geld.

Liebe Grüße

Andreas

Hallo Andreas,

vielen Dank für die pompte Bearbeitung! - so ähnlich habe ich es ja befürchtet; da wird dann nichts aus der Weltumseglung, aber am Baggersee ist’s ja auch ganz schön!
Gruß
Micha-Berlin

Alte Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung nach 40b sind tatsächlich sozialabgabenpflichtig! Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Beitragszahlungsphase tatsächlich Sozialabgaben gespart hat oder nicht.
Außer bei privater Fortführung kann das anders aussehen.
LG