Hallo,
habe mal gehört, auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung seien (demnächst ?) auch GKV-Beiträge zu entrichten. Trifft das zu ?
Und wie werden die bei - für die Steuer gemeinsam veranlagten -Ehepartnern bemessen, wenn beide GKV-versichert sind, aber beide unterschiedliche Einkünfte beziehen. D.h. einer oberhalb der Bemessungsgrenze, der andere noch deutlich darunter.
Gruß
Karl
Hallo,
soweit sind wir schon lange und auch wieder nicht.
Zunächst ist es so, das bei allen freiwillig Versicherten auch diese Einnahmen beitragspflichtig sind.
Eine Begrenzung nach oben bildet die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.
Das Problem das du ansprichst betrifft ausschliesslich die Pflichtversicherten, also in erster Linie
die Arbeitnehmer und die Rentner.
Da ist es bisger so dass ausschliesslich die Einnahmen aus der Tätigkeit, der Rente und der Versorgungs-
bezüge (Betriebsrenten) beitragspflichtig sind.
Da gibt es nun Pläne dies zu ändern - aber wie gesagt das sind z.Zt. nur Pläne also keine Praxis.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
dazu wird es voraussichtlich nicht kommen, weil die Beitragseinnahmen zur GKV aufgrund des überwiegend negativen Charakters dieser Einkunftsarten keiner die GKV schädigen will!
Viele Grüße
Thorulf Müller
P.S.: Das ist auch keine Lösung des Problems!