Hallo,
angeregt durch eine Frage weiter unten, frage ich mich gerade, was z.B. ältere anerkannte Asylbewerber machen um ihrer Pflicht zur Krankenversicherung nachzukommen? Es kann ja wohl nicht sein, daß man zwar Asyl gewährt bekommt, dann aber nicht „sinnvoll“ in Deutschland bleiben kann, weil man nicht mehr krankenversichert werden kann.
Gibt es vielleicht doch Sonderregelungen, daß auch ältere Menschen in die GKV kommen können? Gibt es da vielleicht eine Liste - es gibt ja sicher noch mehr denkbare Fälle.
Cu Rene
Hallo,
die Lösung des „Problems“ ist im SGB V eingerichtet:
http://www.rente-online.com/gesetze/05/index.php?nor…
Viel Spaß beim lesen 
Danke schonmal,
wird wohl eine Arbeit für einen langen Wintertag.
Abs.2:
…Empfängern von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches…
Nun ist Grundsicherung im Alter aber gerade das ausgenommene vierte Kapitel.
Abs.1:
…andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bezeichneten Personenkreise…
Oder hattest du auf die abgeziehlt (hast du dann zufällig einen Link zu dem genannten „Personenkreisen“?) - wobei Abs. 2 dann überflüssig wäre, weil das alles andere Hilfeempfänger sind.
Cu Rene