Hallo!
Nach der neuen Gesetzgebung hatte ich im Laufe meines Studiums wieder Zutritt zur PKV, d.h. ich bin nun bei meiner alten Gesellschaft mit den neuen Tarifen für ich nenne es einmal „Pflichtversicherte“ Kranken- und Pflegeversichert.
Nun trete ich demnächst in ein Beschäftigungsverhältnis (monatliches Einkommen > 400 EUR/netto) ein (das Ende des Studiums naht).
Was passiert nun?
Werde ich nun in die GKV wechseln müssen?
Vielen Dank & Lieben Gruß
Patrick