KV-Profis, Kündigung bei Beendigung Arbeitsverhält

Hallo,

hat man nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung?

Wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen erfühlt sein.

Ein Versicherer meint dies nur zu bestätigen, wenn der Kunde dann krankenversicherungspflichtig (GKV) wird und bittet um entspr. Nachweis.

Der Kunde arbeitet dann freiberuflich weiter, will aber zu einem anderen privaten Versicherer.

Vielen Dank im Vorraus

Alexander

Hallo,

hat man nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die
Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung?

Für was?

Wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen erfühlt sein.

Für was?

Ein Versicherer meint dies nur zu bestätigen, wenn der Kunde
dann krankenversicherungspflichtig (GKV) wird und bittet um
entspr. Nachweis.

Für was?

Der Kunde arbeitet dann freiberuflich weiter, will aber zu
einem anderen privaten Versicherer.

Bitte schreiben Sie das Ganze doch mal so, dass man auch versteht um was es geht, danke!

Hallo Alexander,
ich rate mal so ins Blaue… ist die Person
PKV-Vollversichert ? Dann sind die Kündigungsmöglich-
keiten in § 13 MB/KK geregelt. Siehe
http://www.pkv.de/default.asp
unter PKV und Recht; Musterbedingungen.
Eine Kündigungsmöglichkeit bei Arbeitsplatzwechsel
gibt es danach nicht. Eine etwas genauere Frage-
stellung wäre hilfreich
Danke und Gruß

Hallo,

hat man nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die
Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Grundsätzlich Nein, es sei denn…

Wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen erfühlt sein.

… dass Versicherungspflicht eintritt. Dies wäre der Fall, wenn die Person sich arbeitssuchend meldet und ALG I bezieht. Wiederum Ausnahme: HAt sich die PErson schon mal von der Versicherungspflicht befreien lassen, tritt keine Versicherungspflicht ein!

Ein Versicherer meint dies nur zu bestätigen, wenn der Kunde
dann krankenversicherungspflichtig (GKV) wird und bittet um
entspr. Nachweis.

Und da handelt der VR genau richtig.

Der Kunde arbeitet dann freiberuflich weiter, will aber zu
einem anderen privaten Versicherer.

Ich sag’s mal so: Hat er die Beitragserhöhung verpennt? Dann soll er bis zum Jahresende warten und regulär kündigen. Evtl. wäre ein Wechsel in einen Tarif mit höherem SB eine Möglichkeit?

Aber das ist alles nur Geschwafel, wenn die Fakten unklar sind.

Fazit: Der VR hat Recht, der VN Pech!.

Frank Wilke

O je.

Ich stimm Euch voll und ganz zu. Ich war mal wieder völlig unkonkret. Danke. Jetzt genauer.

  • Kunde ist in PKV
  • beendet Arbeitsverhältnis z. 28.02.07
  • erhält dafür eine Abfindung
  • möchte den VR der jetztigen PKV so schnell wie möglich wechseln
  • will sich dann 1 Tag arbeitssuchend melden
  • dann freiberuflich in der Branche weiterarbeiten
  • und in eine andere PKV wechseln

Nach Risikovorabanfrage nimmt neuer VR den Kunden an. Alter VR will aber Nachweis über GKV haben.

Laut Aussage des alten VR ist das möglich. Konkret. Vers.kammer Bayern mit Tarif Compact600A.

Eine Beitragserhöhung gab es zuletzt nicht.

Soll aber laut BAP-Liste zum 01.05.07 folgen.

Kann wer die Aussage zur Beitragsanpassung bestätigen?

Hat der Kunde nach oben geschilderten Fall keine Kündigungsmöglichkeit ? (In den Bedingungen ist das für mich nicht eindeutig geregelt)

Mit Dank

Alexander

O je.

Genau… :wink:

Vers.kammer Bayern mit Tarif Compact600A.
Eine Beitragserhöhung gab es zuletzt nicht.
Soll aber laut BAP-Liste zum 01.05.07 folgen.

Hey Alexander… übertreibst du da nicht ein wenig? „So schnell wie möglich“ den alten VErsicherer loswerden … ist ja okay. Aber kann man da nicht 2 Monate warten? Das wird ihn wohl kaum ruinieren oder?
Was soll der ganze Heckmeck mit Arbeitssuchend melden und zipp und zapp und an der Grenze der Rechtmäßigkeit.

Der Tarif wird teurer, versichere ihn zum 01.05. woanders, fertig.

Hat der Kunde nach oben geschilderten Fall keine
Kündigungsmöglichkeit ? (In den Bedingungen ist das für mich
nicht eindeutig geregelt)

In WELCHEM Fall?
Wenn er pflichtversichert ist? Dann hat er keine Kündigungsmöglichkeit, sonder er fliegt raus!
Oder bei der Beitragerhöhung? Dann natürlich!

Frank Wilke

Sorry, aber wenn ein Semi-Profi Hilfe braucht, dann sollte er nicht im Internet Fragen stellen, sondern einen Profi beuaftragen ihm zu hlefen und dafür bezahlen!

Dann sollte er sich weiter bilden und sich Kenntnisse erwerben, oder vom Geschäftsfeld die Finger lassen!

Basta!

Thorulf Müller

P.S.: Es ist unanständig sich als Gewerbetreibender kostenlose Hilfe zu saugen!

…oder vom Geschäftsfeld die Finger lassen!

Ja das stimmt. Das mach ich auch.

P.S.: Es ist unanständig sich als Gewerbetreibender kostenlose
Hilfe zu saugen!

Seh ich auch so.

Ich fass nochmal kurz zusammen.

Der Kunde kam mit diesen Vorgaben auf mich zu. Geimpft von seinem Steuerberater.

Ich hingegen berate den Kunden ausschließlich zum Thema Kapitalanlage.

Er hat mich halt zu diesem Thema mitangesprochen.

Ich fand das komisch und Ihr habt das bestätigt.

Danke