KV,RV und PfV selber zahlen

Guten Tag!

Möchte die genannten Versicherungen in den nächsten Monaten selber zahlen.
Beziehe diesen Monat noch ALG1 und möchte mich Selbstständigkeit machen. (Vorrausichtlich Anfang 2012)
ALG2 will ich nicht beantragen zuviele Formulare und was die alles wissen wollen.

So wer kann mir da helfen???

  1. Wer sind die Träger?
  2. Bezahle ich KV und PfV an meine Krankenkasse?
  3. Muss man sich Rentenversichern?
  4. Wie hoch sind die Beiträge? (ist der zu zahlende Betrag der Gleiche wie in der Lohnabrechnung)

Also vielen Dank im Vorraus!!!

Beziehe diesen Monat noch ALG1

Dann zahlt die ARGE die KV und PV. Warum willst Du das bezahlen ?

  1. Wer sind die Träger?

KV und PV: Krankenkasse
RV: DRV Bund

  1. Bezahle ich KV und PfV an meine Krankenkasse?

s. o.

  1. Muss man sich Rentenversichern?

Hängt vom Beruf ab, vermutlich nicht.

  1. Wie hoch sind die Beiträge? (ist der zu zahlende Betrag der Gleiche wie in der Lohnabrechnung)

Das kann man aus der Ferne nicht sagen.

Hallo,

Beziehe diesen Monat noch ALG1

Dann zahlt die ARGE die KV und PV. Warum willst Du das bezahlen ?

Wenn man sich selbstständig machen will, wird man auch eine gewisse finanzielle Reserve haben. Das Schonvermögen ist ja nicht die Welt und wer nach einigen Anträgen nur den Bescheid bekommt erst mal sein „Vermögen“ aufzubrauchen, kann sich die Arbeit für Anträge auch gleich schenken.
Warum man mit der Selbstständigkeit noch warten will, verstehe ich auch nicht ganz. Ob jetzt oder in 3 Monaten, macht imo keinen wesentlichen Unterschied. Verdient man im Rumpfgeschäftsjahr so gut, daß der Progressionsvorbehalt massiv zuschlägt, soll man sich imo nicht über den ärgern sondern sich freuen so schnell ein so gutes Geschäft zu haben.

Cu Rene

Wenn man sich selbstständig machen will, wird man auch eine gewisse finanzielle Reserve haben.

Wer sich aus einer Arbeitslosigkeit selbständig macht, hat in der Regel keine Reserven. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, sind mir aber noch nicht unter gekommen.

Warum man mit der Selbstständigkeit noch warten will, verstehe ich auch nicht ganz.

Aber da kann es viele gute Gründe geben, glaub mir.

Hallo,

Wer sich aus einer Arbeitslosigkeit selbständig macht, hat in
der Regel keine Reserven.

Wovon will man dann leben, bis der Laden läuft?

Ausnahmen mögen die Regel
bestätigen, sind mir aber noch nicht unter gekommen.

Ist zwar schon länger her, aber hier vor dem Bildschirm sitzt eine der Ausnahmen. Liegt aber vielleicht auch daran, daß das mit der Arbeislosigkeit völlig unerwartet kam, dann aber den letzten Ausschlag zur eigentlich schon länger angedachten Selbstständigkeit gab.

Cu Rene

zu 2.) ja, die beiden Versicherungen muss man auch weiterzahlen

zu 3.) muss man nicht, obs sonnvoll ist, freiwillige Beiträge zu zahlen (im Übergang oder in der Selbstständigkeit)kann man nur nach genauer Prüfung sagen. Dafür gibts die DR und Rentenberater.

zu 4.) 15,5 % KV und 1,95% PFLV (Kinderlose mehr)vom Einkommen. Wenn keins da ist: Mindestbeitrag für beides so ca. 145 EUR.

Viel Glück

Barmer

Guten morgen!

Danke für eure Antworten.

Hallo,

die KV und PV ist Pflicht und läuft über die bisherige Krankenkasse. Die Mindestbeiträge liegen bei 334 Euro monatlich. In besonderen Fällen (z.B. staatliche Förderung der Existenzgründung oder sehr niedrige Einnahmen)wird die Mindesteinnahme auf 215 Euro ermäßigt. Es ist möglich, dass sich die staatliche Förderung für Existenzgründer ab 2012 wesentlich ändert.

Wichtig ist, sich sehr ausführlich mit dem Thema Krankengeld zu beschäftigen. Es gibt für Selbständige mehrere Wahlmöglichkeiten.

In der Rentenversicherung besteht für bestimmte Berufe Versicherungspflicht. Das gilt unter Umständen auch, wenn man überwiegend nur einen Auftraggeber hat. Einzelheiten:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/…

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/…

Gruß

RHW