Ich werde von meinem Arbeitgeber bald für ein halbes Jahr ohne Lohnfortzahlung freigestellt. So lange ruht das Arbeitsverhältnis. Mein Ehemann(ohne Einkommen) und mein Sohn (Student) sind zur Zeit über mich mit bei der AOK krankenversichert. Gibt es eine Möglichkeit, die Familienversicherung ( gegen Zuzahlung des Arbeitgeberanteils durch mich o.ä. ) für diesen Zeitraum fortzuführen oder müssen sich deswegen alle Angehörigen für diesen Zeitraum selbst versichern ? Danke !!!
Ja, das nennt sich freiwillige Versicherung und die Angehörigen bleiben in der Familienversicherung. Bitte schnellsten Kontakt mit der AOK aufnehmen da ab Freistellung eine Frist zu laufen beginnt.
Ich sehe da kein Problem. Die beitragsfreie Familienversicherung hängt nicht vom Beschäftigungsverhältnis oder Arbeitgeberzuschuss ab. Die Kasse wird von Ihnen einen Beitrag aufgrund Ihrer wirtschaftliche Situation erheben (noch nicht mit der AOK gesprochen ?) und da sind die Angehörigen weiter mitversichert (solange sie von Ihnen unterhalten werden).
Gruss
w.will
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Guten Tag,
die Familienversicherung bleibt davon unberührt bestehen. Lediglich der Hauptversicherte muss sich in dieser Zeit freiwillig versichern. Die Beitragszahlung richtet sich nach den laufenden Einnahmen. Sind keine Einnahmen vorhanden und lebt die Familie von Erspartem, wird ein Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Bitte mit der Krankenkasse frühzeitig klären.
Grüße
Esser
Hallo,
für das Sabbatjahr ist eine freiwillige Mitgliedschaft möglich (wenn man bereits 1 Jahr in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist). Wenn kein Einkommen besteht, beträgt der monatliche Mindestbeitrag 138 Euro. Die Angehörigen sind dann weiterhin kostenlos mitversichert (Student max. bis zum 25. Geburtstag).
Für den 1. Monat des Sabbatjahr gilt die Beschäftigung noch als fortbestehend. Als Versicherungspflichtiger sind dann für diesen Monat keine Beiträge zu zahlen. Bei versicherungsfreien Arbeitnehmern (Bruttoverdienst über 4000 Euro) sind für den 1. Monat die vollen Beiträge aus dem bisherigen Entgelt (Arbeitnehmer- UND Arbeitgberanteil) zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss.
Bei einem Auslandsaufenthalt ggf. rechtzeitig den Leistungsanspruch im Ausland klären. Bei einer Pflege von Angehörigen gelten Sonderregelungen.
Gruß
RHW
Guten Morgen,
Ihr Arbeitgeber meldet Sie einen Monat nach Beginn des unbezahlten Urlaubes ab. Im Anschluss daran müssen versichern Sie sich bei der AOK freiwillig weiter. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, das Ihnen in dieser Zeit ggf. noch zur Verfügugn steht (Mieteinnahmen, Kapitalerträge…) Der Beitrag beträgt mindestens 138,40 €, wenn Ihr Einkommen unter 851,67 € liegt. Die Familienversicherung besteht dann einfach kostenfrei weiter.
Hi Melory,
Du kannst Dich bei Deiner Krankenversicherung freiwillig versichern. Der Beitrag sollte nicht allzu hoch ausfallen, da kein Einkommen (auch nicht Ehemann) und kein Krankentagegeld notwendig ist also nur der einfach Beititrag, bei meiner Kasse z.B. 121,79 für die KV und 16,61 für die Pflegeversicherung, beide übrigens Pflichtversicherungen. Damit ist dann die ganze Familie vesichert.
MfG
Andreas
Sorry, bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse, die werden Ihnen sicherlich weiterhelfen können!
LG
Aus der Ferne schwer zu beurteilen.
Da anscheinend kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen besteht müssen sich alle Personen freiwillig in der Krankenkasse oder privat versichern.
hallo,
du musst dich für diese zeit freiwillig krankenversichern. deine familie bleibt dann bei dir familienversichert.
am besten schnell zu deiner krankenkasse kontakt aufnehmen, den fall schildern und die werden dir dann sagen, was das kostet.
wahrscheinlich um die 200-250 euro pro monat.
auf jeden fall musst DU aktiv werden, denn für die freiwillige mitgliedschaft braucht es eine unterschrift.
gruß,
nils
Ja die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Bitte Zeitgleich bei der AOK melden.
Gruß
Hallo,
lass Dich von der AOK beraten. Die weitere Familienversicherung dürfte davon unabhängig sein, dass Du ein halbes Jahr nicht beschäftigt bist, solange dein Ehegatte kein Einkommen hat und dein Sohn als Student eingeschrieben ist. Zunächst solltest du abklären, wie du in den 6 Monaten versichert bist. Hier wirst du wahrscheinlich als Arbeitslose dich freiwillig krankenversichern (weiter bei der AOK) müssen , um auch die Familienhilfe für deinen Mann/Sohn aufrecht zu erhalten.
VG
ayro
Hallo,
Sie werden sich wohl bei der AOK freiwillig weiterversichern müssen (Mindestbeitrag ohne Einkommen). Damit wäre auch die Familienversicherung für Ihren Ehemann ohne Einkommen und dem Sohn gesichert (ohne zusätzliche Beitragszahlung). Bitte mit der AOK Kontakt aufnehmen und klären.
Mit freundlichen Grüßen
medici
Für die Zeit des Ruhens Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich freiwillig weiterversichern. Hierfür gilt der ermäßigte Beitragssatz. Die Familienversicherung bleibt hiervon unberührt.
Hallo,
sobald man über 28 Tage unbezahlten Urlaub nimmt, endet die Krankenversicherung zu dem Tag, wo der Arbeitgeber zu letzt gezahlt hat. Das bedeutet, dass du eine eigene Versicherung abschießen musst und diese selbst bezahlt. Das werden ca. 140 EUR für dich sein - deine Angehörigen sind weiterhin kostenfrei Familienversichert.
Anders wäre es aber, wenn einer von euch (oder alle oder nur die Ehepartner) Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, wie Arbeitslosengeld I oder II (=Harzt IV). Sobald das der Fall ist, ist man darüber abgesichert. Du würdest weiterhin Mitglied bleiben, die Beiträge zahlt das Amt und deine Angehörigen bleiben kostenfrei familienversichert.
Letztere Variante ist mit Sicherheit die günstigste.
Ansonsten muss nur ein Ehepartner (in dem Fall würde ich dich vorschlagen, weil du bereits Mitglied bist und sonst die Familienversicherung nue beantragt werden müsste) eine so genannte „freiwillige Versicherung“ abschließen und bezahlen.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen,
alles Gute.
Hallo,
für diesen Zeitraum müssen Sie sich versichern. Wenn Sie eine Versicherung haben, so gilt die bisherige Regelung für die Angehörigen in der Familienversicherung weiter.
Hallo,
den Arbeitgeberanteil kann man nicht zusätzlich zahlen, es ist jedoch möglich eine freiwillige Versicherung durchzuführen.
Der Beitrag hierfür richtet sich nach Ihrem Einkommen (mindestens jedoch monatlich 138,40 €).
Die kostenfreie Familienversicherung bleibt bestehen.
Grüße
Spatzl
Ich werde von meinem Arbeitgeber bald für ein halbes Jahr ohne
Lohnfortzahlung freigestellt. So lange ruht das
Arbeitsverhältnis. Mein Ehemann(ohne Einkommen) und mein Sohn
(Student) sind zur Zeit über mich mit bei der AOK
krankenversichert. Gibt es eine Möglichkeit, die
Familienversicherung ( gegen Zuzahlung des Arbeitgeberanteils
durch mich o.ä. ) für diesen Zeitraum fortzuführen oder müssen
sich deswegen alle Angehörigen für diesen Zeitraum selbst
versichern ? Danke !!!
Hallo,
wenn Du nicht krankenversicherungspflichtig bist, dann kannst Du Dich freiwillig krankenversichern in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.
Viele Grüße
Steffen