Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich werde demnächst ein Referendariat aufnehmen und Beamter auf Widerruf und damit behilfberechnet sein. Allerdings versichert mich die PKV nicht zu normalen Konditionen (gesundheitsbedingt), sondern allenfalls zum (konventionellen) Standardtarif. (Modizierter Standardtarif kommmt nicht in Frage, da ich momentan eine KV habe.) Zum konventionelle Standardtarif gab der Versicherungsvertreter jedoch zu Bedenken, dass nach wie vor- anders als beim neuen modifizierten Standardtarif - keine Behandlungspflicht der Ärzte gilt.
Alternativ könnte ich mich auch freiwillig bei der GKV versichern lassen, was allerdings, da meine Ehefrau bei der Beitragsrechnung berücksichtigt würde, sehr teuer werden würde - gerade angesichts des mikrigen Referendariatsgehalts.
Meine Frage: Hat jemand von Euch Erfahrungen gemacht, ob es wirklich häufig vorkommt, dass man als Standardtarifler beim Arzt abgelehnt wird? Oder kommt das nur vereinzelt vor? Anders gewendet: Ist das ein Zustand, den man „ertragen“ kann?
Danke für Eure Antworten, liebe Grüße, Jan
versichern lassen, was allerdings, da meine Ehefrau bei der
Beitragsrechnung berücksichtigt würde, sehr teuer werden würde
Wieso das denn ? Du zahlst den Beitragssatz von Deinem Brutto, was hat Deine Frau damit zu tun ?
- gerade angesichts des mikrigen Referendariatsgehalts.
Nur danach richtet sich der GKV-Beitrag.
gewendet: Ist das ein Zustand, den man „ertragen“ kann?
Vergiß die Beihilfe nicht. Kläre mal mit denen, wie es sich bei Dir verhält.
Hi Jan,
ob man das ertragen kann, kommt dann wohl auf den konkretten Fall an. Ich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass ein Arzt die Behandlung ablehnt. Schließlich stellt er Dir die Rechnung und Du bezahlst ihn direkt. So läuft das jedenfalls bei privaten KV. Falls Deine PKV und/oder die Beihilfestelle nicht alles übernimmt, ist das Dein Problem. Das müßtest Du dann „ertragen“.
Mal eine Frage zu …:Alternativ könnte ich mich auch freiwillig bei der GKV
versichern lassen, was allerdings, da meine Ehefrau bei der
Beitragsrechnung berücksichtigt würde, sehr teuer werden würde
- gerade angesichts des mikrigen Referendariatsgehalts…
Wieso und was würde da berücksichtigt? Verdient sie selber Geld, wird sie doch eine eigne KV haben (GKV oder PKV?). Wenn sie gar nichts verdient, wäre sie bei der GKV sogar kostenlos mitversichert. Im Allgemeinen gibt es für Leute wie Dich einen Tarif, der ein wenig günstiger ist als der allgemeine Beitragssatz (da Du ja kein Krankengeld bekommen mußt; das zahlt der Dienstherr).
Ansosnten den Fall noch mal etwas konkreter darstellen.
MfG
Hallo Nordlicht,
danke für die Antwort. Ich habe zuerst auch gedacht, dass allein mein Einkommen berücksichtigt wird. Allerdings gibt bei freiwillig Versicherten eine kleine, „gemeine“ Ausnahme. Wenn man verheiheiratet ist und der Ehepartner nicht gesetzlich versichert ist, werden beide Einkommen zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Alles was über die halbe Betragsbemessungsgrenze (etwa 1.700 Euro) liegt bleibt unberücksichtigt. Da unser gesamtes halbes Einkommen drüber liegt, ist also von etwa 1.700 Euro auszugehen. Somit müsste ich also etwa 250 Euro Krankenversicherung zahlen - was bei etwa 1000 Euro meines Einkommens heftig ist. (Der Sinn der Ausnahme leuchtet mir auch wirklich nicht ein…)
Viele Grüße, Jan
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Hallo Jan,
versichert ist, werden beide Einkommen zusammengerechnet und
durch zwei geteilt. Alles was über die halbe
Ich dachte diese Regelung gilt nur, wenn der GKV-Versicherte gar kein Einkommen hat, also auch keine Bemessungsgrundlage.
Ich erneuere meinen Rat, mit der Beihilfestelle zu reden, vielleicht ist die Kombination Beihilfe + PKV-Standardtarif für Dich akzeptabel. Wenn nicht, schreib mir eine Mail, vielleicht gibt es noch eine andere Variante.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
versichert ist, werden beide Einkommen zusammengerechnet und
durch zwei geteilt. Alles was über die halbe
Ich dachte diese Regelung gilt nur, wenn der GKV-Versicherte
gar kein Einkommen hat, also auch keine Bemessungsgrundlage.
Also in der Satzung der Barmer steht - wie ähnlich in bei anderen Gesetzlichen Krankkassen -:
„Bei der Beitragsbemessung für die freiwilligen Mitglieder sind auch die Einnahmen der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners zu berücksichtigen, wenn diese/dieser nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist. […]“.
-> das klingt für mich so, als würde das für Nicht-Versichterte als auch für privat Versicherte gelten.
Ich erneuere meinen Rat, mit der Beihilfestelle zu reden,
vielleicht ist die Kombination Beihilfe + PKV-Standardtarif
für Dich akzeptabel. Wenn nicht, schreib mir eine Mail,
vielleicht gibt es noch eine andere Variante.
Für den Standard-Tarif würde die PKV mich ja nehmen, auch passend zur Beihilfe. Das ist geklärt. Meine Frage ist nur, ob ich dann nicht befürchten muss, ständig von den Ärzten abgelehnt zu werden bzw. nur dann behandelt werde, wenn ich ordentlich drauflege (also neben PKV-Anteil und Beihilfe noch selber einen Anteil tragen muss).
Hallo,
zunächst einmal gehörst du nur unter bestimmten Voraussetzungen
zum aufnahmefähigen Personenkreis nach dem Standardtarif. Ich unterstelle mal einfach, das diese Bedingungen hier nicht erfüllt
sind:
-Vorversicherungszeit in der PKV 10 Jahre
-Vollendung 65.Lebensjahr oder Vollendung
-55. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen oder
-aus Risikogründen nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen
versicherbar, bei Beantragung des Versicherungschutzes bis zu
einem halben Jahr nach Berufung in das Beamtenverhältnis (hier ist
nicht Beginn Referendariat sondern Einstellung z.A. gemeint, also
ggf. NACH dem Referendariat.
siehe auch:
http://www.pkv.de/default.asp
PKV und Recht,Versicherungsbedingungen Standardtarif.
Die GKV wird nach meiner Kenntnis grundsätzlich nur dein Einkommen
bei der Beitragsbemessung heranziehen; hierzu bitte aber noch die
Stellungnahme von Herrn Czauderna abwarten; bzw. konkret bei einer
GKV nachfragen.
Zum „Abrechnungsproblem“ nach dem Standardtarif: Mediziner sind bei
Personen, die sich als Standardtarifversicherte ausweisen, verpflichtet, nur bestimmte Höchstsätze zu liquidieren - soweit sie
den Patienten behandeln - die Behandlung kann aber, ausgenommen „Lebensgefahr“ abgelehnt werden. In der Praxis zeigt die bisherige Erfahrung, das (leider) viele Mediziner eine Behandlung nach den
Höchstsätzen des Standardtarifes ablehnen und den Patienten dann vor die Wahl stellen: entweder zahlen oder…
Gruß Jörg König
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