Hallo zusammen !
Nachdem ich gestern schon mal 2 Experten extra angeschrieben habe, weiß ich jetzt auch wie das mit dem Forum funktioniert 
Kann mir jemand von euch bei folgender Frage helfen ?
Ich bin in der 20. Woche schwanger und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.8.2004. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist also der 26.1.2004.
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und bei der DAK pflichtversichert. Mein Mann ist privat versichert. Ich werde also während der Elternzeit (die ich auch die vollen 3 Jahre in Anspruch nehmen muss) arbeitslos werden.
Wie muss ich mich und mein Kind krankenversichern ? Wird die Krankenversicherung während meiner Elternzeit vom Arbeitsamt übernommen und die des Kindes auch ? Oder MÜSSEN wir uns über meinen Mann privat versichern ? Eine Antwort was ich tun muss um keine Fristen u.ä. zu versäumen, wäre klasse. Vielen Dank und einen schönen Tag wünscht Carmen H.
PS: Danke nochmal an den ersten Experten Björn, der mir schon einen Tip gegeben hat…
Hallo Carmen,
ersteinmal möchte dir und deinem Mann alles Gute wünschen und ich hoffe, das ihr genausoviel Spaß mit eurem Nachwuchs habt wie wir.
Du bist weiterhin über deine DAK versichert (während der Alo-Zeit/Erziehungsurlaub). Das Kind wird erstmal bei dir mitversichert (Familienversichert), ob es dann bei deinem Mann versichert wird, weiß ich nicht.Ich meine, das das Kind grundsätzlich der Mutter zugeordnet, es seih denn, das der Mann über dem JAEG liegt. Da meine Frau und ich die gleiche GKV haben, hab ich da also wenig Erfahrung.
Du mußt deine GKV über den vorraussichtlichen Entbindungstermin in Kenntnis setzen (Formular), da diese ja die Zahlungen im Mutterschutz übernehmen. Ruf bei deiner GKV an und laß dir den Bogen dafür schicken. Weiterhin solltest du deinen AG vom vorraussichtlichen Entbindungstermin unterrichten. Sollte der Termin sich verändern, kannst du die Daten auch ändern lassen. Laß dir auch schon mal die Unterlagen von der Erziehungsgeldkasse schicken. Diese werden natürlich erst nach der Entbindung weggeschickt, aber das aufsfüllen kann man schon jetzt erledigen (Bescheinigung des AG, etc.) Weiterhin solltet ihr mit eurer Bank sprechen, wenn du ein eigenes Konto hast wird der Dispo wahrscheinlich gestrichen (Wegfall von kontinuierlichen Einkommensverhältnissen).
Tja, soweit so gut.
Viele Grüße und alles Gute
Martin
PS: Danke nochmal an den ersten Experten Björn, der mir schon
einen Tip gegeben hat…
Na mal schaun, ob ich mehr leisten kann als der Experte.
Frag doch mal deine GKV und sie wird dir sagen, daß du während des Mutterschutzews und während der folgenden möglichen Arbeitslosenzeit, wenn du dich arbeitlos meldest natürlich bei deiner GKV weiterversichert bist.
Die Mutterzeit gilt dabei als beitragsfreie Versicherungszeit.
Falls du dich aber nicht arbeitlos meldest muß dein Mann dich UND dein Kind bei seiner privaten KV mitversichern.
gruss
Hallo,
zunächst folgendes : Arbeitslos melden und über das Arbeitsamt
krankenversichert sein sind zwei Paar Schuhe.
Gehen wir davon aus dass Du auch Arbeitslosengeld erhälst, dann
bist du weiterhin bei deiner Kasse (DAK) pflichtversichert.
Ab dem 42. Tag vor dem mutmasslichen Entbindungstag erhälst du
von der Kasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Das Mutterschaftsgeld endet 8 Wochen nach der Entbindung bzw.
12 Wochen bei einer Frühgeburt oder wenn es Zwillinge werden.
Danach bist Du solange beitragsfrei in der DAK versichert, solange
du Erziehungsgeld erhälst. Das Kind ist dann bei dir kostenlos
mitversichert wenn dein Ehemann monatlich weniger als 3-450,00 €
verdient (Sonderzahlungen werden dabei berücksichtigt) - ist das
nicht der Fall, musst du dein Kind entweder in der PKV ab Geburt
versichern oder bei der DAK.
Nach Ende des Erziehungsgeldes stellt sich dann für dich ebenfalls
die Frage nach der Weiterversicherung - entweder in der PKV oder
freiwillig weiter bei der DAK.
Grundlage für die Berechnung des Beitrages sind 50% deiner und 50%
der Einkünfte deines Ehemannes wobei noch ein Pauschalbetrag (Höhe
weiss momentan nicht, da ich nicht im Büro sitze) für das Kind abgesetzt wird - maximal aber 1725,00 € (2003).
War das Kind ab Geburt mit dir kostenlos versichert bleibt es auch
weiterhin in der Familienversicherung.
Gruss
Günter Czauderna
(DAK-Rüdesheim)
hallo,
leider hat der Günter Recht (habe mich noch einmal erkundigt, muss wohl mein Wissen auffrischen).
Doch eines stört mich noch gewaltig:
Das Wort Familienversicherung.
Wenn Papa privat versichert ist und die Mama bisher GKV (Pflicht), dann kann doch:
- das Kind nicht bei ihr versichert werden (Kinder müssen beim Mehrverdienenden versichert werden und das ist einwandfrei der Papa). Da die Private des Vaters eine Aufnahmepflicht haben, sehe ich da keine Probleme.
- die Mama in keine „Familienversicherung“! Welche Familie? Familie aus einer Person?
Da Deine Rechnung vom Heranziehen des Einkommens des Ehemannes leider stimmt, was kostet dann die KV bei einem Beitragssatz von 14% (angenommen) + PPV? (1750 x 14%) + 107 ? Also ca 350 €?Das wäre aber happig für das bisschen Leistung! Für 352 € kann man eine Frau mit Kind locker privat versichern.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
du vergisst, dass Beamte und Selbständige auch ohne überschreiten der BBG sich privat versichern können. Für die gilt dann nicht der Grundsatz: Mehrverdiener, weil der erst bei überschreiten der BBG zum Tragen kommt.
Gruß
Marco
hallo Marco,
richtig, wenn er Beamter ist. Ist er das?
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
auch bei einem Selbständigen. Genaueres dazu findest du in den Faq. 
Gruß
Marco
Hallo Raimund !
Mein Mann ist kein Beamter.
Gruß - Carmen
hallo Marco,
richtig, wenn er Beamter ist. Ist er das?
Grüße
Raimund