KV wechsel

Gibt es eine Kündigungsfrist wenn man wegen einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von der PKV zur GKV wechseln muss??

Werden die Beiträge von der PKV rückwirkend von Beginn der GKV zurückbezahlt?

Gibt es eine Kündigungsfrist wenn man wegen einer
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von der PKV zur
GKV wechseln muss??

Wenn in der GKV eine Pflichtversicherung entsteht, muss man sich dies von der GKV bestätigen lassen und der Vertrag wird bei der PKV zu diesem Zeitpunkt aufgehoben. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Möglich ist bei der PKV die Umstellung in Zusatztarifen, bzw. einer Anwartschaftsversicherung.

Werden die Beiträge von der PKV rückwirkend von Beginn der GKV
zurückbezahlt?

Der PKV muss sofort bei GKV-Pflichtversicherung eine Bestätigung vorgelegt werden und dann wird zum Übergangszeitpunkt der Beitrag verrechnet.

Gruß

Hallo hanso,

das ist in §13 (3) MB/KK geregelt, die Bedingungen hast du sicher in deinem Ordner.

Bereits überzahlte Prämie wird erstattet.

Bei einigen Versicherern besteht Anspruch auf Umwandlung in eine Zusatzversicherung, bei anderen ist es „Kulanz“ möglich, wobei Ablehnungen aufgrund absehbarer Inanspruchnahme an der Tagesordnung sind. Für die Bereiche stationär, Zahn und Krankentagegeld sollte das in Erwägung gezogen werden.

Falls der spätere Wechsel zurück in die Private Krankenversicherung nicht ausgeschlossen ist, solltest du den Vertrag in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Die sog. kleine Awv ist ausreichend, von einigen Versicherern wird aber nur die große Awv angeboten, bei der weiter Altersrückstellungen angespart werden. Tarifpolitik! ;o)

Viele Grüße
oscar.